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Beratungsablauf in 8 Schritten

Beratungsablauf in 8 Schritten

1. Schulung

Die Schulung und Einweisung der Führungskräfte sowie der mit dem Projekt betrauten Personen umfasst eine Einführung in die relevante Norm sowie eine Erläuterung der weiteren Anforderungen und Nachweispflichten. In der grundlegenden Schulung zur Norm, werden praxisnahe Beispiele aus Ihrem Unternehmen verwendet, was es erleichtert, die abstrakten Normvorgaben zu verstehen und einen schnellen Zugang zum Thema Qualitätsmanagement zu finden.

2. IST-Aufnahme / Maßnahmenplan

Im Rahmen der IST-Aufnahme werden die Aufbauorganisation, die Integration der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche sowie der aktuelle Stand der Aktivitäten im Qualitätsmanagement erfasst. Zudem erfolgt eine Analyse und Festlegung der Kernprozesse in Ihrem Unternehmen. Auf Basis der Ergebnisse der IST-Aufnahme wird ein Maßnahmenplan erstellt, der als Leitfaden für die Implementierung Ihres Managementsystems dient. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise erörtert und offene Fragen werden geklärt. Anhand der Ergebnisse bestimmen Sie den weiteren Beratungsablauf.

3. Erstellung der QM-Dokumentation

Variante I: Auf Grundlage des Maßnahmenplans und der Prozesslandschaft wird die QM-Dokumentation erstellt. Dazu gehört das umfassende Qualitätsmanagementhandbuch mit acht Kapiteln sowie die erforderlichen Prozessverfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Nachweisformulare.

Variante II: Gerne übernehmen wir die Erstellung der Qualitätsmanagementdokumentation für Sie, einschließlich aller notwendigen Prozessanweisungen, Arbeitsanweisungen und weiterer relevanter Dokumente. Grundlage bildet die Leistungsbeschreibung und zuvor gefundene regelungen.

4. Doku-Check (Variante I)

Der Doku-Check beinhaltet die Prüfung der Inhalte Ihres erstellten QM-Systems hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit sowie die Identifikation erforderlicher Anpassungen.

5. Übergabe / Aktionstag (Variante II)

Die Übergabe Ihres Managementsystems erfolgt vier Wochen vor dem internen Audit, begleitet von einer Einweisung vor Ort. Notwendige Anpassungen können direkt vorgenommen werden. Sollten keine offenen Fragen oder Anliegen bestehen und keine Unterstützung von uns erforderlich sein, kann dieser Termin entfallen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Dokumentation in digitaler Form.

6. Internes Audit

Das interne Audit wird nach der Implementierung des Managementsystems gemäß den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 19011 (interne Audits) durchgeführt. Die Einhaltung der Norm wird in der abschließenden Bewertung im Auditbericht dokumentiert. Das interne Audit ermöglicht die Feststellung des Reifegrads des implementierten QM-Systems. Der schriftliche Auditbericht wird von unserem Lead-Auditor, Herrn Klaus Seiler, erstellt. Hier endet in der Regel der Beratungsablauf. Manchmal sind wir auch bei den externen Audits zuegegen.

7. Auswahl Zertifizierer (optional)

Die Zertifizierung wird durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt. QMKontakt.de unterstützt Sie gerne bei der Suche und Auswahl des geeigneten Zertifizierers.

8. Förderung

Es gibt eine Vielzahl von Förderungen, die Ihnen bei der Einführung oder Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems helfen erleichtern. Es ist immer wichtig, ausreichend Beratung in Anspruch zu nehmen.

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen durch Unternehmensberatungen:
In diesem Programm werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating gefördert. Darüber hinaus werden u. a. Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen von Unternehmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung durch demokrafieorientierte Personalkonzepte gefördert. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem
BAFA.

Ein Auszug aus der Internetseite der BAFA;

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Antragstellung, die Einreichung des Verwendungsnachweises (Antragstellung bis 19.08.2024) bzw. des Verwendungsnachweises (Antragstellung ab 20.08.2024) sowie das Hochladen zusätzlicher Unterlagen (Upload-Bereich) ist über das jeweilige Online-Portal möglich.

Bei der Beantragung der Förderleistung ist die Leistungsbeschreibung ein wichtiger Bestandteil.

Service und Grundsätze unseres Unternehmens

  • Wir betrachten unsere Beratungsleistung / den Beratungsablauf als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Know-how-Transfer zwischen uns und Ihrem Unternehmen erfolgt gezielt, damit Sie Ihr Managementsystem eigenständig und effektiv nutzen können.
  • In Zukunft haben Sie einen externen Fachmann an Ihrer Seite. Viele unserer Kunden wenden sich regelmäßig mit aktuellen Qualitätsfragen an uns. Dieser Service steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung und ist größtenteils kostenlos.
  • Bei Fragen zur Qualität und der Kommunikation mit dem Zertifizierer unterstützen wir Sie gerne.

Der Beratungsablauf kann jederzeit individuell angepasst werden.


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