Eine Akkreditierung bescheinigt, dass eine Organisation oder ein Unternehmen (z. B. Labor, Zertifizierungsstelle, Inspektionsstelle) fachlich kompetent ist und die relevanten Normen einhält. Der Prozess wird in Deutschland von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführt
1. Anfrage- und Informationsphase
Kontaktaufnahme mit der DAkkS:
Der Antragsteller kontaktiert die DAkkS, um eine Akkreditierung für einen bestimmten Bereich oder eine Norm zu beantragen (z. B. ISO/IEC 17025 für Prüflabore, ISO/IEC 17020 für Inspektionsstellen).
Informationsbereitstellung:
Die DAkkS informiert über die Anforderungen, den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und die notwendigen Unterlagen.
Der Antragsteller kann sich beraten lassen und erhält Einsicht in die spezifischen Anforderungen.
Der Antragsteller prüft, ob er die Anforderungen der relevanten Norm erfüllt.
Erstellung der Managementdokumentation (z. B. Qualitätsmanagementhandbuch, Verfahrensanweisungen, Hausverfahren…).
Durchführung interner Audits und Managementbewertungen zur Vorbereitung (Pflichtübung).
Selbstbewertung und Vorbereitung:
2. Antragstellung
Formeller Antrag:
Der Antrag wird s
Beizufügende Unterlagen:
Angaben zum Geltungsbereich der Akkreditierung (Welche Dienstleistungen/Produkte sollen akkreditiert werden).
Vorlage von Hausverfahren mit Validierungsnachweisen.
Managementhandbuch und andere relevante Dokumente.
Nachweise über die technische und organisatorische Kompetenz (z. B. Schulungsnachweise, Kalibrierungen, Verfahren).
Prüfung des Antrags:
Die DAkkS prüft die Vollständigkeit und Konformität der eingereichten Unterlagen.
Falls notwendig, werden Rückfragen gestellt oder zusätzliche Dokumentationen gefordert.
3. Prüfung der Dokumentation
Formale Prüfung:
Die DAkkS prüft, ob die eingereichten Dokumente den Anforderungen der entsprechenden Norm und den Vorgaben der DAkkS entsprechen (Systembegutachtung).
Technische Prüfung:
Fachgutachter bewerten, ob die dokumentierten Verfahren und Systeme geeignet sind, die geforderten Normenanforderungen umzusetzen (Fachgutachten).
4. Planung der Begutachtung vor Ort
Zusammenstellung eines Begutachtungsteams:
Die DAkkS bestimmt ein Team aus Fachgutachtern und Systemgutachtern
Termin und Umfang der Begutachtung werden
Festlegung des Begutachtungsplans:
Der Begutachtungsplan wird dem Antragsteller vorgelegt
Der Plan enthält Informationen über:
Bereiche für Stichproben,
Zeitplanung vor Ort
Verantwortlichkeiten
5. Begutachtung vor Ort
Durchführung der Begutachtung:
Die Gutachter besuchen den Antragsteller
Überprüfung folgender Punkte:
Einhaltung der Normanforderungen in der Praxis,
Kompetenzen des Personals
technische Ausstattung und Infrastruktur
praktische Umsetzung der dokumentierten Verfahren und Standards
Erhebung von Nachweisen:
Überprüfung von Beispielen aus der täglichen Arbeit (z. B. Prüfberichte, Kalibrierungen, Auditprotokoll
Gespräche mit Mitarbeitern und der Laborleitung
Die Gutachter dokumentieren Abweichungen (Nicht-Konformitäten), falls Anforderungen nicht erfüllt werden.
Sofortmaßnahmen oder Klarstellungen können besprochen werden
Feststellung von Abweichungen:
6. Begutachtungsbericht und Nachbesserung
Berichtserstellung:
Die Gutachter erstellen einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse der Begutachtung
Der Bericht enthält:
Übersicht über erfüllte Anforderungen,
Festgestellte Abweichungen
Empfehlungen
Nachbesserung durch den Antragsteller:
Der Antragsteller erhält eine Frist, um Maßnahmen zur Beseitigung der Abweichungen zu erstellen.
Nachweise (z. B. aktualisierte Dokumente, Schulungsprotokolle) werden der DAkkS vorgelegt.
7. Entscheidung über die Akkreditierung
Prüfung durch die DAkkS:
Die DAkkS bewertet den Begutachtungsbericht sowie die Nachweise über die Behebung der Abweichungen.
Entscheidung:
Eine Akkreditierungskommission trifft die endgültige Entscheidung über den Teil
Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller eine Akkreditierungsurkunde.
Die Akkreditierung wird im öffentlichen Register der DAkkS veröffentlicht.
Erteilung der Akkreditierung:
8. Überwachung und A sicherung der Akkreditierung
Regelmäßige Überwachung:
Die DAkkS führt planmäßige Überwachungsaudits durch (in der Regel jährlich), um sicherzustellen, dass die Normanforderungen weiterhin eingehalten werden
Meldepflicht:
Der akkreditierte Betrieb muss der DAkkS relevante Änderungen mitteilen (z. B. Personalwechsel, neue Standorte).
9. Reakkreditierung
Antrag auf Reakkreditierung:
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (meist 5 Jahre) muss eine Reakkreditierung erfolgen
Erneute Begutachtung:
Der Reakkreditierungsprozess umfasst eine erneute Prüfung der Konformität und Kompetenz.
Dauer und Kosten
Dauer: Drei bis 12 Monate sind der Regelfall
Kosten: Zwischen 10.000.-€ bis weit über 20.000.-€.