QM-Blog


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MDR 2017/745 Artikel 5 was wird gefordert?

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Artikel 5 der MDR 2017/745 – Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Medizinprodukten

Artikel 5 der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) legt die Anforderungen fest, unter denen Medizinprodukte in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.

 

 

 

1. Grundlegende Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme

  • Medizinprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie:
    • die Anforderungen der MDR erfüllen,
    • ordnungsgemäß geliefert und installiert wurden,
    • entsprechend ihrem Zweck sicher und wirksam angewendet werden können,
    • eine CE-Kennzeichnung tragen (außer in bestimmten Sonderfällen).

2. Anwendung der MDR auf Sonderfälle

  • Forschungs- oder Prüfprodukte:
    Medizinprodukte, die ausschließlich zu Forschungszwecken oder klinischen Prüfungen bestimmt sind, dürfen nicht ohne Weiteres auf den Markt gebracht werden.
  • Ausnahmen für Sonderanfertigungen oder Sonderzulassungen:
    In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen auch ohne CE-Kennzeichnung erlauben, wenn es z. B. um lebenswichtige Versorgung geht.

3. Medizinische Software und digitale Anwendungen

  • Medizinische Software und digitale Lösungen müssen ebenfalls die MDR-Anforderungen erfüllen, wenn sie als Medizinprodukte eingestuft werden.

4. Verantwortung der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte müssen sicherstellen, dass die Medizinprodukte:
    • den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entsprechen,
    • mit den technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen übereinstimmen,
    • die richtigen Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen enthalten.

Fazit

Artikel 5 stellt sicher, dass nur konforme und sichere Medizinprodukte auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Dabei wird besonderer Wert auf Sicherheit, Leistung und die Einhaltung der MDR-Vorgaben gelegt.

 

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MDR 745 2017 Artikel 2 was wird erklärt?

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MDR 2017/745 – Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Artikel 2 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) definiert zentrale Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung essenziell sind. Diese Begriffsbestimmungen sorgen für eine einheitliche Regulierung in der gesamten EU, indem sie klarstellen, was unter Medizinprodukten, Herstellern, Importeuren und anderen relevanten Akteuren zu verstehen ist.

Hier sind die wichtigsten Begriffe aus Artikel 2 MDR mit ausführlicher Erklärung:

1. Medizinprodukt (Artikel 2, Absatz 1)

Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:

Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.

Die Vorlagen haben wir zur Umsetzung der MDR.

Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:

  • Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten
  • Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen
  • Untersuchung, Ersetzung oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Prozesses oder Zustands
  • Empfängnisregelung

Wichtig: Medizinprodukte wirken primär physikalisch oder mechanisch – im Gegensatz zu Arzneimitteln, die auf pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Basis wirken.

Beispiele für Medizinprodukte:

  • Diagnostische Geräte (z. B. Röntgengeräte, MRT-Scanner)
  • Implantate (z. B. künstliche Hüftgelenke, Zahnimplantate)
  • Chirurgische Instrumente (z. B. Skalpelle, Endoskope)
  • Medizinische Software (z. B. KI-gestützte Diagnoseprogramme)

2. Zubehör für Medizinprodukte (Artikel 2, Absatz 2)

Zubehör umfasst Produkte, die speziell entwickelt wurden, um ein Medizinprodukt zu unterstützen oder dessen Funktionalität zu erweitern.

Beispiele für Zubehör:

  • Netzteile für medizinische Geräte
  • Kabel oder Sensoren für Überwachungsgeräte
  • Spezielle Spritzen für Insulinpumpen

3. Hersteller (Artikel 2, Absatz 30)

Der Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die:

  • Ein Medizinprodukt entwickelt oder produziert
  • Es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke auf den Markt bringt

Verantwortlichkeiten des Herstellers:

  • CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
  • Technische Dokumentation und klinische Bewertung
  • Post-Market-Surveillance (PMS)

Beispiel: Ein Unternehmen, das Herzschrittmacher herstellt und verkauft.

4. Bevollmächtigter (Authorized Representative, Artikel 2, Absatz 32)

Ein Bevollmächtigter (Authorized Representative, AR) ist eine in der EU ansässige Person oder Organisation, die einen Hersteller aus einem Drittland (außerhalb der EU) rechtlich vertritt.

Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Sicherstellen, dass die technische Dokumentation vorliegt
  • Unterstützung bei Marktüberwachung

Beispiel: Ein US-Hersteller von Ultraschallgeräten muss einen Bevollmächtigten in der EU benennen, um seine Produkte in Europa verkaufen zu dürfen.

5. Importeur (Artikel 2, Absatz 33)

Ein Importeur ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt aus einem Drittland in die EU einführt und auf den Markt bringt.

Pflichten des Importeurs:

  • Überprüfung der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
  • Kennzeichnung des Produkts mit Name und Adresse des Importeurs
  • Registrierung in EUDAMED

Beispiel: Ein deutscher Großhändler importiert Blutzuckermessgeräte aus den USA und verkauft sie in Europa.

6. Händler (Artikel 2, Absatz 34)

Ein Händler ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt innerhalb der EU vertreibt, ohne es zu verändern oder als Hersteller aufzutreten.

Pflichten des Händlers:

  • Sicherstellen, dass das Produkt CE-gekennzeichnet ist
  • Prüfung der Produktdokumentation
  • Meldung von Sicherheitsmängeln

Beispiel: Eine Apotheke verkauft medizinische Geräte wie Thermometer oder Blutdruckmessgeräte.

7. Benannte Stelle (Notified Body, NB, Absatz 42)

Eine benannte Stelle ist eine unabhängige Prüforganisation, die Medizinprodukte bewertet und zertifiziert.

Aufgaben der benannten Stelle:

  • Durchführung der Konformitätsbewertung
  • Überprüfung der technischen Dokumentation
  • Zertifizierung nach MDR

Beispiel: TÜV SÜD oder Dekra als benannte Stellen für MDR-Zertifizierungen.

8. Konformitätsbewertungsverfahren (Absatz 44)

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der Prozess, mit dem ein Hersteller nachweist, dass sein Produkt den MDR-Anforderungen entspricht.

Schritte des Verfahrens:

  • Risikobewertung
  • Klinische Prüfung
  • Dokumentationserstellung
  • CE-Kennzeichnung

9. Klinische Bewertung (Absatz 48)

Die klinische Bewertung ist eine systematische Analyse von klinischen Daten, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinprodukts zu bestätigen.

Wichtig: Klinische Bewertungen sind für die MDR-Zulassung vieler Produkte Pflicht!

Beispiel: Ein Hersteller eines neuen Knieimplantats muss klinische Studien durchführen, um dessen Sicherheit nachzuweisen.

10. Post-Market Surveillance (PMS, Absatz 60)

Die Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen stellt sicher, dass Medizinprodukte auch nach ihrer Zulassung sicher und leistungsfähig bleiben.

Elemente des PMS:

  • Erfassung von Anwender-Feedback
  • Überprüfung von Reklamationen
  • Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen

Beispiel: Ein Hersteller von Infusionspumpen analysiert laufend Rückmeldungen aus Krankenhäusern, um mögliche Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen.

Unterm Strich:

Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.

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Charakteristik der Klasse III Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse III Produkte nach MDR (2017/745)

Medizinprodukte der Klasse III repräsentieren die höchste Risikoklasse nach der MDR. Diese Produkte haben potenziell den größten Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, da sie meist lebenswichtige Funktionen beeinflussen oder langfristig implantiert werden. Daher unterliegen sie den strengsten regulatorischen Anforderungen.

 

 

 

 

 

 

Merkmale von Klasse III Produkten

  1. Höchstes Risiko:Klasse III
    • Produkte dieser Klasse können erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, wenn sie nicht korrekt funktionieren.
    • Sie kommen häufig langfristig mit dem Körper in Kontakt oder sind implantierbar.
  2. Typische Beispiele:
  3. Herzklappen
  4. Stents
  5. Brustimplantate
  6. Implantierbare Insulinpumpen
  7. Herzunterstützungssysteme
  8. Implantierbare neurostimulierende Geräte
  9. Medizinprodukte mit Arzneimittelbestandteilen (z. B. beschichtete Stents)
  10. Meist langfristig (mehr als 30 Tage) oder dauerhaft im Körper.
  11. Produkte, die lebenswichtige Funktionen direkt beeinflussen.
  12. Langfristig invasiv, oft in den Körper implantiert.
  13. Produkte, die in das zentrale Kreislaufsystem oder das zentrale Nervensystem eingreifen.
  14. Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
  15. Dies umfasst die Prüfung der Technischen Dokumentation, klinischen Daten und des gesamten Herstellungsprozesses.
  16. Einsatzdauer:
  17. Invasivität:
  18. Benannte Stelle zwingend erforderlich:

Regulatorische Anforderungen für Klasse III Produkte

  1. Technische Dokumentation (Anhang II und III der MDR):
    • Muss extrem detailliert und vollständig sein.
    • Enthält umfassende Informationen über:
      • Zweckbestimmung
      • Produktspezifikationen
      • Risikomanagement
      • Herstellung und Qualitätssicherung
      • Klinische Bewertung und Studienergebnisse
  2. Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
  3. Sehr strenge Anforderungen an klinische Daten.
  4. In der Regel erforderlich: klinische Studien, um die Sicherheit und Leistung des Produkts nachzuweisen.
  5. Langfristige Beobachtung der klinischen Sicherheit und Leistung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF).
  6. Ausführliche und fortlaufend aktualisierte Risikomanagementakte.
  7. Fokus auf die Minimierung von Risiken und den Nachweis eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
  8. Detaillierter PMS-Plan, um Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung zu sammeln und auszuwerten.
  9. Periodic Safety Update Report (PSUR): Verpflichtender regelmäßiger Bericht über Sicherheits- und Leistungsdaten.
  10. Pflicht zur eindeutigen Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
  11. Häufig angewandte Verfahren:
    • Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
  12. Zusätzliche Anforderungen bei Produkten mit Arzneimittelbestandteilen: Prüfung durch zuständige Arzneimittelbehörde.
  13. Vollständige und verständliche Informationen für den sicheren Gebrauch des Produkts.
  14. Angaben zu möglichen Risiken, Nebenwirkungen, Warnhinweisen und Kontraindikationen.
  15. Risikomanagement (ISO 14971):
  16. Post-Market Surveillance (PMS):
  17. UDI-System (Unique Device Identification):
  18. Konformitätsbewertungsverfahren:
  19. Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung:

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse IIb

Klasse III

Risikostufe

Höheres Risiko

Höchstes Risiko

Anwendungsdauer

Langfristig oder wiederholt

Langfristig/implantierbar

Benannte Stelle

Zwingend erforderlich

Zwingend erforderlich

Klinische Bewertung

Strenge Anforderungen

Sehr strenge Anforderungen (Studien)

Beispiele

Dialysegeräte, Beatmungsgeräte

Stents, Herzklappen, Brustimplantate

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Höchstes Risiko

Typische Produkte

Herzklappen, Stents, Brustimplantate

Einsatzdauer

Langfristig, invasiv, oft implantierbar

Benannte Stelle

Pflicht für Konformitätsbewertung

Technische Dokumentation

Umfassend und extrem detailliert

Klinische Bewertung

Strenge Anforderungen, oft klinische Studien

Risikomanagement

Nach ISO 14971 erforderlich

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtend mit PMCF und PSUR

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Wichtige Anforderungen für Hersteller

  1. Strenge regulatorische Anforderungen:
    • Hersteller müssen strenge Nachweise für Sicherheit und Leistung des Produkts erbringen.
    • Die Konformitätsbewertung ist ohne eine Benannte Stelle nicht möglich.
  2. Hohe Anforderungen an klinische Daten:
  3. Klinische Studien sind meist erforderlich und müssen gemäß den Vorgaben der MDR geplant und durchgeführt werden.
  4. Nach der Markteinführung sind fortlaufende Post-Market Surveillance (PMS) und Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) essenziell, um langfristige Sicherheit und Leistung zu gewährleisten.
  5. Entwicklung, Zulassung und Überwachung von Klasse III Produkten sind aufwendig und kostenintensiv.
  6. Permanente Überwachung:
  7. Komplexität und Kosten:

Typische Herausforderungen

  • Planung und Durchführung klinischer Studien.
  • Umfangreiche Technische Dokumentation und enge Zusammenarbeit mit Benannten Stellen.
  • Fortlaufende Überwachung und Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
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Charakteristik der Klasse IIb Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse IIb Produkte nach MDR (2017/745)

Klasse IIb Medizinprodukte werden als Produkte mit höherem Risiko eingestuft. Sie stehen zwischen den mittleren Risikoprodukten (Klasse IIa) und den Produkten mit dem höchsten Risiko (Klasse III). Diese Produkte haben oft einen längeren oder intensiveren Kontakt mit dem Körper oder wirken sich direkt auf lebenswichtige Funktionen aus.

 

 

 

 

 

 

Merkmale von Klasse IIb Produkten

  1. Höheres Risiko:Klasse IIb
    • Produkte dieser Klasse haben ein potenziell höheres Risiko für den Patienten und den Anwender.
    • Sie können langfristig oder invasiv im menschlichen Körper wirken oder lebenswichtige Funktionen unterstützen.
  2. Typische Beispiele:
  • Langzeitkatheter
  • Infusionspumpen für Medikamente
  • Röntgengeräte
  • Beatmungsgeräte
  • Kondome
  • Herz-Lungen-Maschinen (nicht implantierbar)
  • Blutreinigungsgeräte (Dialyse)
  1. Langfristige Anwendung (mehr als 30 Tage) oder längerer Kontakt mit dem Körper.
  2. Kann dauerhaft oder wiederholt invasiv sein.
  3. Häufig invasive Produkte oder solche, die mit sensiblen Bereichen des Körpers (z. B. Kreislaufsystem, Schleimhäute) interagieren.
  4. Die Konformitätsbewertung muss durch eine Benannte Stelle erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
  5. Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
  6. Einsatzdauer
  7. Invasivität
  8. Benannte Stelle zwingend erforderlich

Regulatorische Anforderungen für Klasse IIb Produkte

  1. Technische Dokumentation:
    • Umfassende Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
    • Enthält Informationen zu Design, Herstellung, Zweckbestimmung und Risikomanagement.
  2. Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
  3. Strenge Anforderungen an klinische Daten und deren Nachweise.
  4. In vielen Fällen erforderlich: Daten aus klinischen Studien, insbesondere bei neuen Technologien oder innovativen Produkten.
  5. Detaillierter Nachweis eines systematischen Risikomanagementprozesses.
  6. Risiken müssen identifiziert, bewertet und minimiert werden.
  7. Verpflichtender PMS-Plan mit der Sammlung von Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung.
  8. Regelmäßige Erstellung eines Periodic Safety Update Report (PSUR).
  9. Pflicht zur Rückverfolgbarkeit durch eine eindeutige Produktkennzeichnung.
  10. Meistens ein Verfahren basierend auf:
    • Qualitätssicherungssystem (Anhang IX), oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) kombiniert mit Produktionskontrolle (Anhang XI).
  11. Detaillierte und vollständige Angaben für den sicheren Gebrauch des Produkts.
  12. Angaben zu Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Einschränkungen.
  13. Risikomanagement (ISO 14971)
  14. Post-Market Surveillance (PMS)
  15. UDI-System (Unique Device Identification)
  16. Konformitätsbewertungsverfahren
  17. Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse IIa

Klasse IIb

Klasse III

Risikostufe

Mittleres Risiko

Höheres Risiko

Höchstes Risiko

Einsatzdauer

Kurz- bis mittelzeitig

Langfristig oder wiederholt

Langfristig oder implantierbar

Benannte Stelle

Erforderlich

Zwingend erforderlich

Zwingend erforderlich

Klinische Bewertung

Moderate Anforderungen

Strengere Anforderungen

Sehr strenge Anforderungen

Beispiele

Kontaktlinsen, Zahnfüllungen

Langzeitkatheter, Röntgengeräte

Herzklappen, Stents

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Höheres Risiko

Typische Produkte

Langzeitkatheter, Beatmungsgeräte, Röntgengeräte

Einsatzdauer

Langfristig, invasiv

Benannte Stelle

Pflicht für die Konformitätsbewertung

Technische Dokumentation

Detailliert und umfassend

Klinische Bewertung

Streng mit Nachweis klinischer Daten

Risikomanagement

Nach ISO 14971 erforderlich

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtend mit PSUR

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Wichtige Anforderungen für Hersteller

  1. Strenge Kontrollen:
    • Hersteller müssen alle Anforderungen der MDR (z. B. klinische Daten, Risikomanagement) erfüllen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
  2. Verantwortung nach der Markteinführung:
  3. PMS und Vigilanz sind essenziell, um langfristig die Sicherheit und Leistung des Produkts zu überwachen.
  4. Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen und die CE-Kennzeichnung genehmigen.
  5. Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle:

Typische Herausforderungen

  • Nachweise für klinische Daten (z. B. durch Studien) sind kosten- und zeitintensiv.
  • Anforderungen an die Technische Dokumentation sind umfangreich und müssen genau befolgt werden.
  • Strikte Überwachung und Dokumentation nach dem Inverkehrbringen.
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Charakteristik der Klasse IIa Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse IIa Produkte nach MDR (2017/745)

Klasse IIa Medizinprodukte gelten als Produkte mit einem moderaten Risiko und werden in dieser Hinsicht eingestuft. Sie weisen ein höheres Risiko auf als Produkte der Klasse I, erfordern jedoch weniger strenge Kontrollen und Nachweise als Medizinprodukte der Klassen IIb oder III. Diese spezifischen Produkte treten häufig für kurze oder mittlere Dauer in den Körper ein oder stehen in direktem Kontakt mit dem Patienten.

Merkmale von Klasse IIa Produkten

  1. Mittleres Risiko:Klasse IIa
    • Klasse IIa Produkte stellen ein moderates Risiko dar, insbesondere wenn sie invasiv sind, aber nicht direkt lebenswichtige Funktionen beeinflussen.
    • Sie können invasiv oder nicht-invasiv sein und haben oft eine unterstützende Funktion.
  2. Typische Beispiele:
  • Zahnfüllmaterialien
  • Kontaktlinsen
  • Ultraschallgeräte
  • Infusionspumpen
  • Operationshandschuhe
  • Blutdruckmanschetten
  1. Kurzzeitig (bis zu 60 Minuten) oder mittelzeitig (zwischen 60 Minuten und 30 Tagen) im Kontakt mit dem Körper.
  2. Kann invasiv oder implantierbar sein (z. B. temporäre Implantate).
  3. Kann mit Wunden oder Schleimhäuten in Kontakt kommen (z. B. Katheter).
  4. Die Konformitätsbewertung muss von einer Benannten Stelle geprüft werden. Eine reine Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
  5. Eine CE-Zertifizierung erfolgt erst nach erfolgreicher Begutachtung durch die Benannte Stelle.
  6. Einsatzdauer
  7. Invasivität
  8. Benannte Stelle erforderlich

Regulatorische Anforderungen für Klasse IIa Produkte

  1. Technische Dokumentation:
  1. Detaillierte Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
  2. Einschließlich Zweckbestimmung, Produktspezifikationen, Risikomanagement, klinischer Bewertung und Nachweisen über Sicherheits- und Leistungsprüfungen.
  3. Klinische Bewertung (Artikel 61):
  1. Nachweis der Sicherheit und Leistung durch klinische Daten.
  2. Kann auf Literaturdaten oder klinischen Studien basieren.
  3. Risikomanagement (ISO 14971):
  4. Erstellung einer Risikomanagementakte, die alle Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Risikominderung beschreibt.
  5. Post-Market Surveillance (PMS):
  1. PMS-Plan und regelmäßige Überwachung des Produkts nach der Markteinführung.
  2. Sammeln und Analysieren von Daten aus der Nutzung, um mögliche Probleme zu erkennen.
  3. UDI-System (Unique Device Identification):
  4. Verpflichtende UDI-Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit.
  5. Konformitätsbewertungsverfahren:
  6. Übliche Verfahren:
    • Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
  7. Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung:
  8. Vollständige Informationen für den Anwender, einschließlich Warnhinweisen, Kontraindikationen und Anwendungshinweisen.

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse I

Klasse IIa

Klasse IIb/III

Risikostufe

Gering

Mittel

Hoch/Sehr hoch

Benannte Stelle

Nicht erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Anwendungsdauer

Kurzzeitig

Kurzzeitig bis mittelzeitig

Mittel- bis langfristig

Beispiele

Verbandsmaterial

Kontaktlinsen, Zahnfüllungen

Implantate, Herz-Lungen-Maschinen

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Mittleres Risiko

Typische Produkte

Kontaktlinsen, Ultraschallgeräte, Infusionspumpen

Einsatzdauer

Kurz- bis mittelzeitig

Benannte Stelle

Konformitätsbewertung zwingend erforderlich

Technische Dokumentation

Erforderlich nach MDR Anhang II und III

Klinische Bewertung

Verpflichtend mit Daten aus Studien oder Literatur

Risikomanagement

Nach ISO 14971

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtende Überwachung nach Markteinführung

Wichtige Hinweise für Hersteller

  • Strengere Anforderungen als bei Klasse I Produkten: Eine Benannte Stelle muss eingebunden werden.
  • Konformitätsbewertung: Der Hersteller ist verpflichtet, alle Produktions- und Qualitätsprozesse so zu gestalten und zu überwachen, dass sie den Vorgaben der MDR entsprechen. Diese Maßnahmen müssen erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
  • Fortlaufende Verantwortung: Nach der Markteinführung eines Produkts sind das Post-Market-Surveillance (PMS) und die Vigilanz entscheidende und wesentliche Anforderungen. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die kontinuierliche Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produkts zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
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DIN EN ISO 13485 hier informieren

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Die DIN EN ISO 13485 ist eine internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme speziell für Unternehmen, die Medizinprodukte entwickeln, herstellen, vertreiben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten erbringen. Sie legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Unsere Vorlagen helfen bei der Umsetzung.

Grundlegende Informationen:

1. Ziel der Norm DIN EN ISO 13485:

  • Sicherstellung der Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus.
  • Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen in der Medizinproduktebranche.
  • Unterstützung bei der Konformität mit nationalen und internationalen Regularien wie der europäischen MDR 2017/745 oder den FDA-Vorgaben in den USA.

2. Anwendungsbereich:

Die Norm ist anwendbar auf:

  • Hersteller von Medizinprodukten.
  • Lieferanten und Dienstleister in der Medizinproduktebranche (z. B. kritische Lieferanten, Sterilisationsservices).
  • Organisationen, die mit Medizinprodukten arbeiten, einschließlich Design, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Installation, Wartung und Entsorgung.

3. Hauptmerkmale der Norm:

  • Fokussiert auf die spezifischen Anforderungen der Medizinprodukteindustrie.
  • Prozessorientierter Ansatz: Verknüpft Qualitätsmanagement mit Produktlebenszyklen und regulatorischen Anforderungen.
  • Risikomanagement: Umfassende Einbindung des Risikomanagements gemäß DIN EN ISO 14971 in alle Phasen der Produktentwicklung und Produktion.
  • Produktdokumentation: Erfordert detaillierte technische Dokumentationen zur Rückverfolgbarkeit.

4. Hauptbestandteile:

Die Norm ist ähnlich wie die ISO 9001 strukturiert, jedoch auf die Besonderheiten von Medizinprodukten angepasst:

  1. Kontext der Organisation: Verständnis der internen und externen Anforderungen der Medizinproduktebranche.
  2. Führung: Engagement der obersten Leitung, Qualitätsziele und Verantwortung.
  3. Risikomanagement: Integration von Risikoanalysen in Prozesse wie Entwicklung, Produktion und Lieferkette.
  4. Ressourcenmanagement: Anforderungen an Schulungen, Infrastruktur und Arbeitsumgebung.
  5. Produktrealisierung: Steuerung von Entwicklungs-, Produktions- und Serviceprozessen mit Fokus auf regulatorische Anforderungen.
  6. Messung und Verbesserung: Qualitätsüberwachung, Audits, Reklamationsmanagement und CAPA (Corrective and Preventive Actions).

5. Wesentliche Anforderungen:

  • Technische Dokumentation: Alle Prozesse und Produkte müssen vollständig dokumentiert werden, einschließlich Rückverfolgbarkeit.
  • Regulatorische Konformität: Einhaltung spezifischer Anforderungen der Zielmärkte (z. B. MDR, FDA).
  • Sterilität und Validierung: Anforderungen an sterilisierte Produkte und Prozessvalidierungen.
  • Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Dokumentation über den gesamten Produktlebenszyklus.

6. Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:

Marktzugang: Zertifizierung als Voraussetzung für den Vertrieb von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen: In vielen Ländern, wie der Europäischen Union, den USA oder Kanada, ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 notwendig, um die regulatorischen Anforderungen für den Vertrieb von Medizinprodukten zu erfüllen. Europäische Union: Erfüllung der Anforderungen der MDR (Medizinprodukteverordnung 2017/745), die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem fordert.
Kanada: Die Zertifizierung nach ISO 13485 ist eine Grundvoraussetzung für die Konformität mit den kanadischen Medizinproduktvorschriften (CMDCAS).
USA: Während die FDA keine direkte ISO 13485-Zertifizierung verlangt, entspricht diese den Anforderungen der FDA 21 CFR Part 820 (QSR), was den Markteintritt erleichtert.
Erleichterung internationaler Handelsbeziehungen: Die weltweite Akzeptanz der Norm macht die Zertifizierung zum Schlüssel für den Zugang zu internationalen Märkten.

Produktsicherheit: Verbesserte Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten
Höhere Sicherheitsstandards: Die Norm fordert umfassende Prüfungen, Prozessvalidierungen und Produktkontrollen, die das Risiko fehlerhafter Produkte minimieren.
Dies führt zu einer höheren Patientensicherheit und verringert das Risiko von Rückrufen oder Klagen.
Dokumentierte Prozesse: Durch die lückenlose Dokumentation aller Prozesse und Produkte wird die Nachvollziehbarkeit erhöht, was entscheidend für die Produktqualität ist.

Korrekturmaßnahmen: Systeme zur Fehlererkennung und -beseitigung (CAPA – Corrective and Preventive Actions) tragen dazu bei, die Produktsicherheit kontinuierlich zu verbessern.

Risikominimierung: Integration des Risikomanagements in alle Prozesse
Risikobasierter Ansatz: Die Norm verlangt eine ständige Bewertung und Minimierung von Risiken in allen Bereichen, einschließlich Entwicklung, Produktion und Vertrieb. Dies geschieht in enger Anlehnung an die ISO 14971 (Risikomanagement für Medizinprodukte).
Verhinderung von Fehlern: Durch eine proaktive Risikoanalyse können potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und vermieden werden, bevor sie zu Problemen führen.
Lieferkettenmanagement: Die Überwachung und Steuerung von Lieferantenprozessen reduziert externe Risiken, z. B. durch fehlerhafte Materialien oder unzuverlässige Partner.
Patientensicherheit: Risiken, die Auswirkungen auf Endanwender haben könnten, werden systematisch bewertet und minimiert.

Vertrauen: Signalisierung von Professionalität und Zuverlässigkeit
Kundenvertrauen: Eine DIN EN ISO 13485-Zertifizierung zeigt, dass das Unternehmen höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhält.
Dies stärkt das Vertrauen von Patienten, Ärzten und Gesundheitseinrichtungen in die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.
Partner und Lieferanten: Geschäftspartner bevorzugen zertifizierte Unternehmen, da diese als zuverlässiger und professioneller gelten.
Die Zertifizierung erleichtert die Zusammenarbeit in der Lieferkette, da klare Standards und Prozesse vorhanden sind.
Behördliches Vertrauen: Aufsichtsbehörden erkennen zertifizierte Unternehmen als konform und vertrauenswürdig an, was den Zulassungsprozess vereinfacht.

Wettbewerbsvorteil: Höhere Glaubwürdigkeit und Akzeptanz auf globalen Märkten
Differenzierung vom Wettbewerb: Die Zertifizierung signalisiert Professionalität und Compliance mit internationalen Standards, wodurch ein Unternehmen sich von nicht zertifizierten Wettbewerbern abhebt.
Kunden und Partner wählen bevorzugt Unternehmen, die nachweislich hohe Standards einhalten.

Internationale Anerkennung: DIN EN ISO 13485 ist in über 100 Ländern anerkannt, was eine globale Akzeptanz gewährleistet.
Sie hilft Unternehmen, in neue Märkte einzutreten und bestehende Marktanteile zu sichern.
Nachhaltigkeit und Image: Die Zertifizierung unterstreicht die Verpflichtung des Unternehmens zu Qualität, Sicherheit und kontinuierlicher Verbesserung.
Dies stärkt das Image und macht das Unternehmen attraktiver für Investoren, Partner und Kunden.
Durch die DIN EN ISO 13485-Zertifizierung profitieren Unternehmen nicht nur in puncto Konformität, sondern auch durch eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Reputation.

7. Unterschied zur ISO 9001:

  • Branchenspezifisch: ISO 13485 ist spezifisch auf die Anforderungen der Medizinprodukteindustrie zugeschnitten.
  • Regulatorischer Fokus: Höherer Schwerpunkt auf Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
  • Risikomanagement: ISO 13485 verlangt eine umfassendere Integration von Risikoanalysen.
  • Kundenzufriedenheit: Im Vergleich zur ISO 9001 ist die Erfüllung regulatorischer Anforderungen wichtiger als die allgemeine Kundenzufriedenheit.

8. Aktuelle Version der Norm:

Die DIN EN ISO 13485:2021 ist die derzeit gültige Version. Sie enthält Anpassungen an regulatorische Entwicklungen und verstärkte Anforderungen an Lieferantenmanagement sowie Produkt- und Prozessvalidierungen.

Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485 ermöglicht es Unternehmen, nicht nur die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten zu erfüllen, sondern auch Vertrauen bei Kunden und Aufsichtsbehörden aufzubauen und sich langfristig auf internationalen Märkten zu behaupten.

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DIN EN ISO 13485 und MDR 2017/745

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Warum muss man die ISO 13485 umsetzen, wenn man Inverkehrbringer nach MDR 2017/745 ist?

Die Umsetzung der ISO 13485 ist zwar nicht direkt zwingend durch die MDR (Medical Device Regulation, EU 2017/745) vorgeschrieben, aber in der Praxis nahezu unverzichtbar, da sie eine zentrale Grundlage für die Einhaltung der MDR-Anforderungen darstellt. Konkret ergeben sich folgende Gründe dafür:

1. Qualitätsmanagementsystem (QMS) als Kernanforderung

Die MDR fordert explizit ein Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben (Anhang IX und X der MDR). ISO 13485 bietet eine international anerkannte, harmonisierte Grundlage für ein solches QMS, das speziell für Medizinprodukte entwickelt wurde.

2. Erfüllung der gesetzlichen Vermutungswirkung

Die ISO 13485 gilt als harmonisierte Norm für die MDR. Durch Anwendung der ISO 13485 wird eine sogenannte „Vermutungswirkung“ („presumption of conformity“) erzeugt. Das bedeutet:

  • Wer die ISO 13485 erfüllt, erfüllt automatisch bestimmte MDR-Anforderungen, insbesondere die an das Qualitätsmanagement.
  • Dies erleichtert die Konformitätsbewertung durch benannte Stellen und vereinfacht den Nachweis gegenüber Behörden.

3. Marktzugang und Akzeptanz

  • Benannte Stellen erwarten von Herstellern grundsätzlich die Umsetzung der ISO 13485, da dies einen bewährten Standard und nachvollziehbare Prozesse sicherstellt.
  • Kunden und Handelspartner setzen ebenfalls oft ISO-13485-Zertifizierungen voraus.

4. Risiko- und Prozessmanagement

Die ISO 13485 enthält Vorgaben, die unmittelbar zur Erfüllung von MDR-Anforderungen beitragen, insbesondere hinsichtlich:

  • Risikomanagement (Verknüpfung mit ISO 14971)
  • Post-Market Surveillance (PMS)
  • Korrektive und präventive Maßnahmen (CAPA)
  • Lieferantenmanagement
  • Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

5. Praktische Umsetzungshilfe

Die MDR enthält zwar detaillierte rechtliche Anforderungen, gibt aber kaum spezifische Hinweise zur praktischen Umsetzung. Die ISO 13485 hingegen bietet konkrete, operativ umsetzbare Vorgaben, die Herstellern helfen, die MDR systematisch umzusetzen.

An welchen Stellen hat die MDR Anforderungen an ein Managementsystem?

1. Artikel 10 – Allgemeine Pflichten der Hersteller

Absatz 9:
Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagementsystem einführen, dokumentieren, anwenden, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern.
Das QMS muss alle Teile und Elemente des Unternehmens betreffen, die mit der Qualität der Produkte in Zusammenhang stehen.

Enthalten sein müssen z. B.:

  • Eine klare Unternehmensstruktur und Zuständigkeiten
  • Prozesse zur Risikobewertung und -kontrolle
  • Technische Dokumentation
  • Produktüberwachung nach dem Inverkehrbringen
  • CAPA-Prozesse (Corrective and Preventive Actions)

2. Anhang IX – Konformitätsbewertung nach dem Qualitätssicherungssystem

Dieser Anhang beschreibt, wie ein vollständiges QMS Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist.
Benannte Stellen prüfen das QMS im Detail.

Das QMS muss laut Anhang IX u. a. folgende Prozesse umfassen:

  • Design- und Entwicklungssteuerung
  • Lieferanten- und Beschaffungsmanagement
  • Herstellungsprozesse
  • Prüfverfahren
  • Rückverfolgbarkeit
  • Überwachung nach dem Inverkehrbringen

3. Anhang XI – Konformitätsbewertung auf Basis der Produktprüfung

Auch wenn hier primär Produktprüfungen im Fokus stehen, kann ein geeignetes QMS trotzdem erforderlich sein – insbesondere zur Dokumentation und zur Unterstützung der PMS/PMCF-Prozesse.

4. Artikel 52 – Konformitätsbewertungsverfahren

Hersteller müssen im Rahmen der Konformitätsbewertung nachweisen, dass ein QMS vorhanden ist, insbesondere bei Produkten der Klassen IIa, IIb und III.

5. Artikel 83 bis 86 – Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)

Ein funktionierendes QMS muss auch die Prozesse für:

  • PMS (Post-Market Surveillance)
  • PMCF (Post-Market Clinical Follow-up)
  • Vigilanz und Trendberichterstattung

beinhalten.

Hier ist das QMS nach MDR gefragt:

MDR-Abschnitt

Thema

QMS-Anforderung

Art. 10 (9)

Pflichten des Herstellers

Direkt verpflichtend

Anhang IX

QMS-basierte Konformitätsbewertung

Kernbestandteil

Anhang XI

Produktprüfung

Unterstützend notwendig

Art. 52

Konformitätsbewertung allgemein

Nachweispflicht

Art. 83–86

PMS, Vigilanz, PMCF

QMS muss Prozesse abbilden

Unterm Strich:

Obwohl die MDR nicht explizit verlangt, die ISO 13485 zu implementieren, ist es praktisch unumgänglich, dies zu tun. Die Norm bietet Herstellern eine bewährte Struktur, reduziert Risiken bei der Zertifizierung und macht die Einhaltung der komplexen MDR-Anforderungen wesentlich einfacher und nachvollziehbarer.

Unsere Vorlagen helfen. Die MDR kann man sich bei der EU Herunterladen.

 

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Macht eine Medizinprodukte-Beratung Sinn?

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Das Anbieten hochwertiger Produkte wird in sämtlichen Branchen als ein entscheidender Wettbewerbsfaktor angesehen. Insbesondere bestimmte Sektoren profitieren erheblich von einem professionellen und genau entwickelten Qualitätsmanagement-System. In allen Bereichen, in denen es um Lebensmittel oder medizinische Produkte geht, sind eine herausragende Qualität und eine sorgfältig geplante Qualitätssicherung von größter Bedeutung. In Branchen, die sich um solche Produkte und Prozesse drehen, stehen Qualitätsmanagement und die Einhaltung vorgeschriebener Normen auch für Sicherheit.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Spezialisierung auf die spezifischen Anforderungen, die ein solides und zuverlässiges Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte erfordert. Unsere Expertise stellt sicher, dass Ihre Produkte den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Zögern Sie nicht, sich jetzt von unseren erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen!

Eine Medizinprodukte-Beratung ist von hoher Bedeutung

Wenn Ihr Unternehmen in der Herstellung, dem Vertrieb oder der Vermarktung von Medizinprodukten tätig ist, sind Sie verpflichtet, äußerst hohe Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit einzuhalten. Diese Standards sind unerlässlich, um Ihnen die Produktion, Bearbeitung und den Handel mit diesen Medizinprodukten zu ermöglichen. Der Schutz der Patienten sowie der Nutzer von Medizinprodukten steht immer an erster Stelle. Diese hohen Anforderungen sind durch spezifische Verordnungen und Normen festgelegt. Als Grundlage hierfür dienen die MDR 745/2017 sowie die ISO 13485. Eine Zertifizierung oder Zulassung, die diesen Normen und Standards entspricht, bietet sowohl Ihnen als auch Ihren Kunden Sicherheit und Gewährleistung.

MDR 745/2017 und ISO 13485 – Vertrauen durch Umsetzung

Die MDR 745/2017 stellt die aktuell gültige Medizinprodukteverordnung der Europäischen Union dar. Diese Verordnung sorgt dafür, dass Medizinprodukte, einschließlich aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, eine exzellente Qualität und hohe Sicherheit aufweisen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass das Qualitätsmanagement Ihrer entwickelten Medizinprodukte im Einklang mit diesen Vorschriften erfolgt. Die spezifischen Anforderungen sind unter anderem im Artikel 10 der MDR 2017/745 detailliert beschrieben. Wir realisieren es durch eine Medizinprodukte-Beratung.

Die Anforderungen der MDR umfassen:

  • Umsetzen von Regulierungsvorschriften und Bestimmungen
  • Bestimmen und Einhalten der Konformitätsbewertungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation von Medizinprodukten, deren Sicherheit, klinische Leistung und der Nachverfolgung
  • Risikomanagement nach DIN EN SIO 14971
  • Umsetzung von grundlegenden Sicherheits- und Leistungsfaktoren
  • klinische Bewertung und klinische Nachbeobachtung
  • umfassende Kontrollmechanismen

Ein effektives Qualitätsmanagementsystem (QM-System) sowie die passende QM-Dokumentation sind für Sie als Unternehmer oder Führungskraft in Ihrem Betrieb von entscheidender Bedeutung. Am besten erreichen Sie dies durch die konsequente Einhaltung und Implementierung der Norm DIN EN ISO 13485. Diese Norm bietet Ihnen einen klaren Rahmen und hilft Ihnen dabei, die Qualität Ihrer Prozesse und Produkte kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen. Indem Sie sich strikt an die Vorgaben halten, können Sie die Effizienz Ihrer Abläufe steigern und die Kundenzufriedenheit nachhaltig sichern.

Die DIN EN ISO 13485 ist eine weltweit anerkannte Norm, die es ermöglicht, Qualitätsmanagement-Systeme für Medizinprodukthersteller auf professionelle und präzise Weise umzusetzen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISO 13485. Eine Zertifizierung durch benannte Stellen ist nur durch die Einhaltung dieser Norm möglich. Auch Regierungsbehörden nutzen diese Norm als Grundlage für ihre Prüfungen. Sie dient nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch als wichtiger Wettbewerbsfaktor, den Unternehmen nutzen sollten, um sich auf dem Markt zu differenzieren. Insbesondere durch Audits von Fachleuten gemäß der ISO 13485 schafft man ein solides Fundament für ein Qualitätsmanagementsystem, das zur Optimierung von Prozessen und Produkten beiträgt.

Lassen Sie Ihr Unternehmen zertifizieren, schaffen Sie Vertrauen und einen Marktzugang!

Die MDR 745/2017 sowie die DIN EN ISO 13485 sind entscheidend, um die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten sicherzustellen. Eine Zertifizierung gemäß diesen Normen verleiht Ihnen ein anerkanntes Gütesiegel, das das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Produkte und Dienstleistungen erheblich steigert. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Zulassung gemäß MDR 745/2017 und der Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – kontaktieren Sie uns jetzt für eine Medizinprodukte-Beratung!

Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – Unterstützung vom QM-Profi

Eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß der ISO-Norm kann durch intensives Einarbeiten und eigenständiges Umsetzen der Anforderungen erreicht werden – hierfür stehen Ihnen unsere Handbücher zur Verfügung, die von dem erfahrenen QM-Experten Klaus Seiler, MSc. in Qualitätsmanagement, entwickelt und verfasst wurden. Seit 1997 führen wir Medizinprodukte-Beratungen durch Die optimalen Ergebnisse erzielen Sie jedoch, wenn Sie sich umfassend von einem erfahrenen Experten für Qualitätsmanagement im Bereich Medizinprodukte-Beratung beraten und unterstützen lassen. Nur auf diese Weise gewährleisten Sie eine individuell angepasste Implementierung Ihres Qualitätsmanagementsystems.

Unsere Medizinprodukte-Beratung ist ganz nach Bedarf und gewährleistet:

  • Beratung durch den Experten
  • Schulungen
  • IST-Aufnahme
  • Aktionstage
  • Erstellung der Dokumentation
  • Klassifizierungen der Medizinprodukte nach Klasse I, Is, Ir, IM, IIa, IIb oder III
  • Definieren von Zielen und Maßnahmen
  • Internes Audit als Vorbereitung des Prüfaudits
  • Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit
  • Laufende Betreuung

Qualitätsmanagement Medizinprodukte: Beratung durch den Experten

Dank der umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung eines QM-Spezialisten wird das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens auf eine solide Grundlage gestellt, die für Hersteller von Medizinprodukten unerlässlich ist. Bei QMKontakt.de sind wir Ihr spezialisierter Partner für sämtliche Belange rund um Qualitätsmanagementsysteme für Medizinproduktehersteller gemäß DIN EN ISO 13485. Darüber hinaus übernehmen wir die Planung und Umsetzung der Akkreditierung von Prüflaboren nach ISO 17025 oder bieten Unterstützung bei der Zertifizierung nach unterschiedlichen Standards.

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Ablauf einer Akkreditierung nach ISO/IEC 17065

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Ablauf einer Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach ISO/IEC 17065

Die ISO/IEC 17065:2012 („Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren“) legt international gültige Anforderungen an Zertifizierungsstellen fest, die die Konformität von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit bestimmten Normen oder regulatorischen Anforderungen bewerten und bestätigen.

Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 dient als formelle Bestätigung, dass eine Zertifizierungsstelle die notwendige technische Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um Zertifizierungen auf einem gleichbleibend hohen Qualitätsniveau durchzuführen. In Deutschland wird diese Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erteilt.

Im Folgenden wird der Ablauf und die inhaltliche Struktur des Akkreditierungsprozesses detailliert beschrieben.

1. Vorbereitung auf die Akkreditierung

Die Vorbereitungsphase ist entscheidend für den erfolgreichen Akkreditierungsprozess.

Verständnis der Normanforderungen

Die Zertifizierungsstelle muss die Anforderungen der ISO/IEC 17065 vollständig verstehen und in ihre internen Prozesse überführen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Anforderungen an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Zertifizierungsentscheidungen,
  • die Verpflichtung zur Vertraulichkeit von Kundendaten,
  • die Definition von Verfahren zur Zertifizierung, Überwachung und Aufrechterhaltung von Zertifikaten,
  • sowie Anforderungen an die Kompetenz des Personals und die Handhabung von Beschwerden und Einsprüchen.

Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS)

Die Zertifizierungsstelle muss ein dokumentiertes und wirksames Qualitätsmanagementsystem implementieren, das alle Anforderungen der Norm abdeckt. Dieses umfasst:

  • ein Qualitätshandbuch, in dem der Geltungsbereich, die Struktur und die Hauptprozesse beschrieben sind,
  • Verfahrensanweisungen für Zertifizierungsabläufe, Entscheidungsfindung, Dokumentenlenkung und Aufzeichnungen,
  • Arbeitsanweisungen und Formblätter zur operativen Umsetzung,
  • sowie Regelungen zur Bewertung der Unparteilichkeit und zur Interessenkonfliktanalyse.

Schulung und Qualifikation des Personals

Das Personal, insbesondere Auditoren und technische Entscheider, muss über ausreichende Fachkenntnisse, Erfahrung und Qualifikationsnachweise verfügen.
Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass alle Beteiligten die Anforderungen der ISO/IEC 17065 und der zugrunde liegenden Produktnormen verstehen und anwenden können.

2. Selbstbewertung

Bevor die Akkreditierung formell beantragt wird, sollte eine umfassende Selbstbewertung erfolgen.

Interne Audits

Die Zertifizierungsstelle führt interne Audits durch, um zu überprüfen, ob das implementierte QMS und die praktischen Abläufe vollständig mit der ISO/IEC 17065 übereinstimmen.
Audits sollten alle Prozesse abdecken, einschließlich Angebotsphase, Auditplanung, Zertifizierungsentscheidungen, Überwachung und Dokumentation.

Managementbewertung

Die oberste Leitung der Zertifizierungsstelle führt eine Managementbewertung durch, um die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems sicherzustellen.
Dabei werden die Ergebnisse der internen Audits, Kundenfeedback, Beschwerden, Risiken und Chancen, Korrekturmaßnahmen sowie Leistungsindikatoren bewertet.
Eventuelle Mängel oder Abweichungen müssen vor Antragstellung korrigiert werden.

3. Antragstellung bei der Akkreditierungsstelle

Nach der internen Vorbereitung reicht die Zertifizierungsstelle einen Akkreditierungsantrag bei der DAkkS oder einer anderen national anerkannten Akkreditierungsstelle ein.

Der Antrag umfasst:

  • Angaben zum Geltungsbereich der Zertifizierungstätigkeit (Produktgruppen, Normen, Verfahren),
  • Nachweise über die organisatorische Struktur,
  • Qualifikationsnachweise des Fachpersonals,
  • und eine Beschreibung der angewandten Zertifizierungsverfahren.

Die Akkreditierungsstelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität und legt den Umfang der Bewertung fest.

4. Dokumentationsbewertung

In dieser Phase bewertet die Akkreditierungsstelle die eingereichten Unterlagen. Dazu gehören:

  • das Qualitätsmanagementhandbuch und zugehörige Prozessbeschreibungen,
  • Verfahrensanweisungen für Zertifizierungsentscheidungen,
  • Aufzeichnungen zu bereits durchgeführten Zertifizierungen,
  • Nachweise der Personalqualifikation und Schulungen,
  • sowie Dokumente zur Bewertung der Unparteilichkeit und Risikosteuerung.

Diese Überprüfung dient der Feststellung, ob die Zertifizierungsstelle formal in der Lage ist, den Anforderungen der ISO/IEC 17065 gerecht zu werden.

5. Vor-Ort-Bewertung (Assessment)

Ein Auditteam der Akkreditierungsstelle führt eine Vor-Ort-Begutachtung durch, um die tatsächliche Umsetzung der dokumentierten Verfahren zu verifizieren.
Die Bewertung umfasst:

  • Beobachtung realer Zertifizierungstätigkeiten (z. B. Auditdurchführungen, Entscheidungsfindung),
  • Interviews mit Personal, um Kompetenz und Verantwortlichkeiten zu bestätigen,
  • Überprüfung der Nachvollziehbarkeit von Zertifizierungsentscheidungen,
  • Bewertung der Verfahren zur Risikobewertung und Unparteilichkeit,
  • Nachweis der Rückverfolgbarkeit von Aufzeichnungen und der Verfügbarkeit technischer Ressourcen.

Die Auditoren bewerten, ob die Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsentscheidungen unabhängig, kompetent und konsistent trifft.

6. Korrekturmaßnahmen und Nachverfolgung

Werden während der Bewertung Abweichungen oder Nichtkonformitäten festgestellt, muss die Zertifizierungsstelle innerhalb einer festgelegten Frist Korrekturmaßnahmen einleiten und dokumentieren.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die Akkreditierungsstelle überprüft.

Gegebenenfalls erfolgt eine Nachbegutachtung (Follow-up Assessment), um sicherzustellen, dass alle Mängel nachhaltig behoben wurden.

7. Entscheidung über die Akkreditierung

Nach Abschluss aller Bewertungen trifft die Akkreditierungsstelle eine formale Entscheidung.
Diese erfolgt auf Grundlage des Bewertungsberichts und der Nachweise über die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen.

Wird die Akkreditierung erteilt, erhält die Zertifizierungsstelle ein Akkreditierungszertifikat, das den Geltungsbereich (Scope) und die Gültigkeitsdauer angibt.
Bei Ablehnung werden die Gründe schriftlich mitgeteilt, und die Zertifizierungsstelle kann nach Behebung der Mängel einen neuen Antrag stellen.

8. Überwachung und Reakkreditierung

Auch nach erfolgreicher Akkreditierung unterliegt die Zertifizierungsstelle einer regelmäßigen Überwachung (Surveillance) durch die Akkreditierungsstelle.
Diese erfolgt in der Regel jährlich oder zweijährlich und dient der Sicherstellung der fortlaufenden Normkonformität und der Aufrechterhaltung der Kompetenz.

Nach Ablauf des Akkreditierungszeitraums (typischerweise fünf Jahre) muss die Zertifizierungsstelle eine Reakkreditierung beantragen, bei der eine erneute vollständige Bewertung durchgeführt wird.

Unterm Strich

Der Akkreditierungsprozess nach ISO/IEC 17065 gewährleistet, dass Zertifizierungsstellen:

  • über ein robustes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
  • ihre Zertifizierungen unparteiisch, kompetent und konsistent durchführen,
  • und die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung ihrer Zertifikate sicherstellen.

Im Unterschied zur ISO/IEC 17025, die auf Prüf- und Kalibrierlaboratorien ausgerichtet ist, bezieht sich die ISO/IEC 17065 ausschließlich auf Zertifizierungsstellen, die Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen für Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen durchführen.
Der Prozess fördert Transparenz, Vertrauen und Qualitätssicherung in allen Bereichen der Konformitätsbewertung.

 
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Benannte Stellen nach 745/2017 MDR

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Mit Stand 26.10.2025 sind derzeit 51 Benannte Stellen anerkannt.

Über einen Link kann man sich auf dem Laufenden halten.

Body type
Body Name
Country
NB 0546 CERTIQUALITY S.r.l.
Italy
NB 0050 National Standards Authority of Ireland (NSAI)
Ireland
NB 2292 UDEM Uluslararasi Belgelendirme Denetim Egitim Merkezi San. ve Tic. A.Ş.
Türkiye
NB 1936 TUV Rheinland Italia SRL
Italy
NB 1984 Kiwa Belgelendirme Hizmetleri A.Ş.
Türkiye
NB 1304 SLOVENIAN INSTITUTE OF QUALITY AND METROLOGY - SIQ
Slovenia
NB 2764 Notice Belgelendirme, Muayene ve Denetim Hizmetleri Anonim Şirketi
Türkiye
NB 0373 ISTITUTO SUPERIORE DI SANITA'
Italy
NB 2274 TUV NORD Polska Sp. z o.o
Poland
NB 2803 HTCert (Health Technology Certification Ltd)
Cyprus
NB 0425 ICIM S.P.A.
Italy
NB 2460 DNV Product Assurance AS
Norway
NB 0476 KIWA CERMET ITALIA S.P.A.
Italy
NB 0482 DNV MEDCERT GmbH
Germany
NB 1370 BUREAU VERITAS ITALIA S.P.A.
Italy
NB 0483 mdc medical device certification GmbH
Germany
NB 0344 DEKRA Certification B.V.
Netherlands
NB 0051 IMQ ISTITUTO ITALIANO DEL MARCHIO DI QUALITÀ S.P.A.
Italy
NB 0124 DEKRA Certification GmbH
Germany
NB 2862 Intertek Medical Notified Body AB
Sweden
NB 1912 Kiwa Assurance B.V.
Netherlands
NB 0477 Eurofins Product Testing Italy S.r.l.
Italy
NB 1023 INSTITUT PRO TESTOVÁNI A CERTIFIKACI, a. s. (INSTITUTE FOR TESTING AND CERTIFICATION) merged with ex-NB 1390
Czech Republic
NB 0318 CENTRO NACIONAL DE CERTIFICACION DE PRODUCTOS SANITARIOS
Spain
NB 0537 Eurofins Electric & Electronics Finland Oy
Finland
NB 0633 Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH
Germany
NB 1011 NEOEMKI Nemzeti Orvostechnikai Eszköz Megfelelőségértékelő és Tanúsító Korlátolt Felelősségű Társaság (NEOEMKI LLC)
Hungary
NB 3022 Scarlet NB B.V.
Netherlands
NB 0197 TÜV Rheinland LGA Products GmbH
Germany
NB 2696 UDEM Adriatic d.o.o.
Croatia
NB 0598 ex:403 SGS FIMKO OY
Finland
NB 2265 3EC International a.s.
Slovakia
NB 2409 CE Certiso Orvos- és Kórháztechnikai Ellenőrző és Tanúsító Kft.
Hungary
NB 3033 RISE Medical Notified Body AB
Sweden
NB 2962 QMD Services GmbH
Austria
NB 1434 POLSKIE CENTRUM BADAN I CERTYFIKACJI S.A.
Poland
NB 0068 MTIC InterCert S.r.l.
Italy
NB 2443 TÜV SÜD Danmark
Denmark
NB 0426 ITALCERT SRL
Italy
NB 0494 SLG PRÜF UND ZERTIFIZIERUNGS GMBH
Germany
NB 0297 DQS Medizinprodukte GmbH
Germany
NB 0459 GMED SAS
France
NB 1282 ENTE CERTIFICAZIONE MACCHINE SRL
Italy
NB 1383 CESKY METROLOGICKY INSTITUT
Czech Republic
NB 2797 BSI Group The Netherlands B.V.
Netherlands
NB 2975 SZUTEST Konformitätsbewertungsstelle GmbH
Germany
NB 0123 TÜV SÜD Product Service GmbH
Germany
NB 0044 TÜV NORD CERT GmbH
Germany
NB 1639 SGS Belgium NV
Belgium
NB 3121 NOTICE, storitve ugotavljanja skladnosti, d.o.o.
Slovenia
NB 0333 AFNOR Certification
France

Und nun der Link: 

https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&dir_id=34 

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