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MDR 745 2017 Artikel 2 was wird erklärt?

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MDR 2017/745 – Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Artikel 2 der Medizinprodukte-Verordnung (MDR 2017/745) definiert zentrale Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung essenziell sind. Diese Begriffsbestimmungen sorgen für eine einheitliche Regulierung in der gesamten EU, indem sie klarstellen, was unter Medizinprodukten, Herstellern, Importeuren und anderen relevanten Akteuren zu verstehen ist.

Hier sind die wichtigsten Begriffe aus Artikel 2 MDR mit ausführlicher Erklärung:

1. Medizinprodukt (Artikel 2, Absatz 1)

Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:

Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.

Die Vorlagen haben wir zur Umsetzung der MDR.

Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, Instrument, Apparat, Software, Implantat, Material oder ein anderer Gegenstand, der vom Hersteller für folgende Zwecke bestimmt ist:

  • Diagnose, Prävention, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten
  • Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen
  • Untersuchung, Ersetzung oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Prozesses oder Zustands
  • Empfängnisregelung

Wichtig: Medizinprodukte wirken primär physikalisch oder mechanisch – im Gegensatz zu Arzneimitteln, die auf pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Basis wirken.

Beispiele für Medizinprodukte:

  • Diagnostische Geräte (z. B. Röntgengeräte, MRT-Scanner)
  • Implantate (z. B. künstliche Hüftgelenke, Zahnimplantate)
  • Chirurgische Instrumente (z. B. Skalpelle, Endoskope)
  • Medizinische Software (z. B. KI-gestützte Diagnoseprogramme)

2. Zubehör für Medizinprodukte (Artikel 2, Absatz 2)

Zubehör umfasst Produkte, die speziell entwickelt wurden, um ein Medizinprodukt zu unterstützen oder dessen Funktionalität zu erweitern.

Beispiele für Zubehör:

  • Netzteile für medizinische Geräte
  • Kabel oder Sensoren für Überwachungsgeräte
  • Spezielle Spritzen für Insulinpumpen

3. Hersteller (Artikel 2, Absatz 30)

Der Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die:

  • Ein Medizinprodukt entwickelt oder produziert
  • Es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke auf den Markt bringt

Verantwortlichkeiten des Herstellers:

  • CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
  • Technische Dokumentation und klinische Bewertung
  • Post-Market-Surveillance (PMS)

Beispiel: Ein Unternehmen, das Herzschrittmacher herstellt und verkauft.

4. Bevollmächtigter (Authorized Representative, Artikel 2, Absatz 32)

Ein Bevollmächtigter (Authorized Representative, AR) ist eine in der EU ansässige Person oder Organisation, die einen Hersteller aus einem Drittland (außerhalb der EU) rechtlich vertritt.

Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Sicherstellen, dass die technische Dokumentation vorliegt
  • Unterstützung bei Marktüberwachung

Beispiel: Ein US-Hersteller von Ultraschallgeräten muss einen Bevollmächtigten in der EU benennen, um seine Produkte in Europa verkaufen zu dürfen.

5. Importeur (Artikel 2, Absatz 33)

Ein Importeur ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt aus einem Drittland in die EU einführt und auf den Markt bringt.

Pflichten des Importeurs:

  • Überprüfung der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
  • Kennzeichnung des Produkts mit Name und Adresse des Importeurs
  • Registrierung in EUDAMED

Beispiel: Ein deutscher Großhändler importiert Blutzuckermessgeräte aus den USA und verkauft sie in Europa.

6. Händler (Artikel 2, Absatz 34)

Ein Händler ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Medizinprodukt innerhalb der EU vertreibt, ohne es zu verändern oder als Hersteller aufzutreten.

Pflichten des Händlers:

  • Sicherstellen, dass das Produkt CE-gekennzeichnet ist
  • Prüfung der Produktdokumentation
  • Meldung von Sicherheitsmängeln

Beispiel: Eine Apotheke verkauft medizinische Geräte wie Thermometer oder Blutdruckmessgeräte.

7. Benannte Stelle (Notified Body, NB, Absatz 42)

Eine benannte Stelle ist eine unabhängige Prüforganisation, die Medizinprodukte bewertet und zertifiziert.

Aufgaben der benannten Stelle:

  • Durchführung der Konformitätsbewertung
  • Überprüfung der technischen Dokumentation
  • Zertifizierung nach MDR

Beispiel: TÜV SÜD oder Dekra als benannte Stellen für MDR-Zertifizierungen.

8. Konformitätsbewertungsverfahren (Absatz 44)

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der Prozess, mit dem ein Hersteller nachweist, dass sein Produkt den MDR-Anforderungen entspricht.

Schritte des Verfahrens:

  • Risikobewertung
  • Klinische Prüfung
  • Dokumentationserstellung
  • CE-Kennzeichnung

9. Klinische Bewertung (Absatz 48)

Die klinische Bewertung ist eine systematische Analyse von klinischen Daten, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinprodukts zu bestätigen.

Wichtig: Klinische Bewertungen sind für die MDR-Zulassung vieler Produkte Pflicht!

Beispiel: Ein Hersteller eines neuen Knieimplantats muss klinische Studien durchführen, um dessen Sicherheit nachzuweisen.

10. Post-Market Surveillance (PMS, Absatz 60)

Die Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen stellt sicher, dass Medizinprodukte auch nach ihrer Zulassung sicher und leistungsfähig bleiben.

Elemente des PMS:

  • Erfassung von Anwender-Feedback
  • Überprüfung von Reklamationen
  • Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen

Beispiel: Ein Hersteller von Infusionspumpen analysiert laufend Rückmeldungen aus Krankenhäusern, um mögliche Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen.

Unterm Strich:

Artikel 2 MDR liefert die zentrale Terminologie, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einheitliche Umsetzung der MDR in der gesamten EU zu gewährleisten.

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Charakteristik der Klasse III Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse III Produkte nach MDR (2017/745)

Medizinprodukte der Klasse III repräsentieren die höchste Risikoklasse nach der MDR. Diese Produkte haben potenziell den größten Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, da sie meist lebenswichtige Funktionen beeinflussen oder langfristig implantiert werden. Daher unterliegen sie den strengsten regulatorischen Anforderungen.

 

 

 

 

 

 

Merkmale von Klasse III Produkten

  1. Höchstes Risiko:Klasse III
    • Produkte dieser Klasse können erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, wenn sie nicht korrekt funktionieren.
    • Sie kommen häufig langfristig mit dem Körper in Kontakt oder sind implantierbar.
  2. Typische Beispiele:
  3. Herzklappen
  4. Stents
  5. Brustimplantate
  6. Implantierbare Insulinpumpen
  7. Herzunterstützungssysteme
  8. Implantierbare neurostimulierende Geräte
  9. Medizinprodukte mit Arzneimittelbestandteilen (z. B. beschichtete Stents)
  10. Meist langfristig (mehr als 30 Tage) oder dauerhaft im Körper.
  11. Produkte, die lebenswichtige Funktionen direkt beeinflussen.
  12. Langfristig invasiv, oft in den Körper implantiert.
  13. Produkte, die in das zentrale Kreislaufsystem oder das zentrale Nervensystem eingreifen.
  14. Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
  15. Dies umfasst die Prüfung der Technischen Dokumentation, klinischen Daten und des gesamten Herstellungsprozesses.
  16. Einsatzdauer:
  17. Invasivität:
  18. Benannte Stelle zwingend erforderlich:

Regulatorische Anforderungen für Klasse III Produkte

  1. Technische Dokumentation (Anhang II und III der MDR):
    • Muss extrem detailliert und vollständig sein.
    • Enthält umfassende Informationen über:
      • Zweckbestimmung
      • Produktspezifikationen
      • Risikomanagement
      • Herstellung und Qualitätssicherung
      • Klinische Bewertung und Studienergebnisse
  2. Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
  3. Sehr strenge Anforderungen an klinische Daten.
  4. In der Regel erforderlich: klinische Studien, um die Sicherheit und Leistung des Produkts nachzuweisen.
  5. Langfristige Beobachtung der klinischen Sicherheit und Leistung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF).
  6. Ausführliche und fortlaufend aktualisierte Risikomanagementakte.
  7. Fokus auf die Minimierung von Risiken und den Nachweis eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
  8. Detaillierter PMS-Plan, um Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung zu sammeln und auszuwerten.
  9. Periodic Safety Update Report (PSUR): Verpflichtender regelmäßiger Bericht über Sicherheits- und Leistungsdaten.
  10. Pflicht zur eindeutigen Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
  11. Häufig angewandte Verfahren:
    • Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
  12. Zusätzliche Anforderungen bei Produkten mit Arzneimittelbestandteilen: Prüfung durch zuständige Arzneimittelbehörde.
  13. Vollständige und verständliche Informationen für den sicheren Gebrauch des Produkts.
  14. Angaben zu möglichen Risiken, Nebenwirkungen, Warnhinweisen und Kontraindikationen.
  15. Risikomanagement (ISO 14971):
  16. Post-Market Surveillance (PMS):
  17. UDI-System (Unique Device Identification):
  18. Konformitätsbewertungsverfahren:
  19. Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung:

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse IIb

Klasse III

Risikostufe

Höheres Risiko

Höchstes Risiko

Anwendungsdauer

Langfristig oder wiederholt

Langfristig/implantierbar

Benannte Stelle

Zwingend erforderlich

Zwingend erforderlich

Klinische Bewertung

Strenge Anforderungen

Sehr strenge Anforderungen (Studien)

Beispiele

Dialysegeräte, Beatmungsgeräte

Stents, Herzklappen, Brustimplantate

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Höchstes Risiko

Typische Produkte

Herzklappen, Stents, Brustimplantate

Einsatzdauer

Langfristig, invasiv, oft implantierbar

Benannte Stelle

Pflicht für Konformitätsbewertung

Technische Dokumentation

Umfassend und extrem detailliert

Klinische Bewertung

Strenge Anforderungen, oft klinische Studien

Risikomanagement

Nach ISO 14971 erforderlich

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtend mit PMCF und PSUR

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Wichtige Anforderungen für Hersteller

  1. Strenge regulatorische Anforderungen:
    • Hersteller müssen strenge Nachweise für Sicherheit und Leistung des Produkts erbringen.
    • Die Konformitätsbewertung ist ohne eine Benannte Stelle nicht möglich.
  2. Hohe Anforderungen an klinische Daten:
  3. Klinische Studien sind meist erforderlich und müssen gemäß den Vorgaben der MDR geplant und durchgeführt werden.
  4. Nach der Markteinführung sind fortlaufende Post-Market Surveillance (PMS) und Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) essenziell, um langfristige Sicherheit und Leistung zu gewährleisten.
  5. Entwicklung, Zulassung und Überwachung von Klasse III Produkten sind aufwendig und kostenintensiv.
  6. Permanente Überwachung:
  7. Komplexität und Kosten:

Typische Herausforderungen

  • Planung und Durchführung klinischer Studien.
  • Umfangreiche Technische Dokumentation und enge Zusammenarbeit mit Benannten Stellen.
  • Fortlaufende Überwachung und Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
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Charakteristik der Klasse IIb Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse IIb Produkte nach MDR (2017/745)

Klasse IIb Medizinprodukte werden als Produkte mit höherem Risiko eingestuft. Sie stehen zwischen den mittleren Risikoprodukten (Klasse IIa) und den Produkten mit dem höchsten Risiko (Klasse III). Diese Produkte haben oft einen längeren oder intensiveren Kontakt mit dem Körper oder wirken sich direkt auf lebenswichtige Funktionen aus.

 

 

 

 

 

 

Merkmale von Klasse IIb Produkten

  1. Höheres Risiko:Klasse IIb
    • Produkte dieser Klasse haben ein potenziell höheres Risiko für den Patienten und den Anwender.
    • Sie können langfristig oder invasiv im menschlichen Körper wirken oder lebenswichtige Funktionen unterstützen.
  2. Typische Beispiele:
  • Langzeitkatheter
  • Infusionspumpen für Medikamente
  • Röntgengeräte
  • Beatmungsgeräte
  • Kondome
  • Herz-Lungen-Maschinen (nicht implantierbar)
  • Blutreinigungsgeräte (Dialyse)
  1. Langfristige Anwendung (mehr als 30 Tage) oder längerer Kontakt mit dem Körper.
  2. Kann dauerhaft oder wiederholt invasiv sein.
  3. Häufig invasive Produkte oder solche, die mit sensiblen Bereichen des Körpers (z. B. Kreislaufsystem, Schleimhäute) interagieren.
  4. Die Konformitätsbewertung muss durch eine Benannte Stelle erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
  5. Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
  6. Einsatzdauer
  7. Invasivität
  8. Benannte Stelle zwingend erforderlich

Regulatorische Anforderungen für Klasse IIb Produkte

  1. Technische Dokumentation:
    • Umfassende Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
    • Enthält Informationen zu Design, Herstellung, Zweckbestimmung und Risikomanagement.
  2. Klinische Bewertung (Artikel 61, Anhang XIV):
  3. Strenge Anforderungen an klinische Daten und deren Nachweise.
  4. In vielen Fällen erforderlich: Daten aus klinischen Studien, insbesondere bei neuen Technologien oder innovativen Produkten.
  5. Detaillierter Nachweis eines systematischen Risikomanagementprozesses.
  6. Risiken müssen identifiziert, bewertet und minimiert werden.
  7. Verpflichtender PMS-Plan mit der Sammlung von Sicherheits- und Leistungsdaten nach der Markteinführung.
  8. Regelmäßige Erstellung eines Periodic Safety Update Report (PSUR).
  9. Pflicht zur Rückverfolgbarkeit durch eine eindeutige Produktkennzeichnung.
  10. Meistens ein Verfahren basierend auf:
    • Qualitätssicherungssystem (Anhang IX), oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) kombiniert mit Produktionskontrolle (Anhang XI).
  11. Detaillierte und vollständige Angaben für den sicheren Gebrauch des Produkts.
  12. Angaben zu Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Einschränkungen.
  13. Risikomanagement (ISO 14971)
  14. Post-Market Surveillance (PMS)
  15. UDI-System (Unique Device Identification)
  16. Konformitätsbewertungsverfahren
  17. Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse IIa

Klasse IIb

Klasse III

Risikostufe

Mittleres Risiko

Höheres Risiko

Höchstes Risiko

Einsatzdauer

Kurz- bis mittelzeitig

Langfristig oder wiederholt

Langfristig oder implantierbar

Benannte Stelle

Erforderlich

Zwingend erforderlich

Zwingend erforderlich

Klinische Bewertung

Moderate Anforderungen

Strengere Anforderungen

Sehr strenge Anforderungen

Beispiele

Kontaktlinsen, Zahnfüllungen

Langzeitkatheter, Röntgengeräte

Herzklappen, Stents

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Höheres Risiko

Typische Produkte

Langzeitkatheter, Beatmungsgeräte, Röntgengeräte

Einsatzdauer

Langfristig, invasiv

Benannte Stelle

Pflicht für die Konformitätsbewertung

Technische Dokumentation

Detailliert und umfassend

Klinische Bewertung

Streng mit Nachweis klinischer Daten

Risikomanagement

Nach ISO 14971 erforderlich

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtend mit PSUR

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Wichtige Anforderungen für Hersteller

  1. Strenge Kontrollen:
    • Hersteller müssen alle Anforderungen der MDR (z. B. klinische Daten, Risikomanagement) erfüllen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.
  2. Verantwortung nach der Markteinführung:
  3. PMS und Vigilanz sind essenziell, um langfristig die Sicherheit und Leistung des Produkts zu überwachen.
  4. Eine Benannte Stelle muss die Konformitätsbewertung durchführen und die CE-Kennzeichnung genehmigen.
  5. Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle:

Typische Herausforderungen

  • Nachweise für klinische Daten (z. B. durch Studien) sind kosten- und zeitintensiv.
  • Anforderungen an die Technische Dokumentation sind umfangreich und müssen genau befolgt werden.
  • Strikte Überwachung und Dokumentation nach dem Inverkehrbringen.
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Charakteristik der Klasse IIa Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse IIa Produkte nach MDR (2017/745)

Klasse IIa Medizinprodukte gelten als Produkte mit einem moderaten Risiko und werden in dieser Hinsicht eingestuft. Sie weisen ein höheres Risiko auf als Produkte der Klasse I, erfordern jedoch weniger strenge Kontrollen und Nachweise als Medizinprodukte der Klassen IIb oder III. Diese spezifischen Produkte treten häufig für kurze oder mittlere Dauer in den Körper ein oder stehen in direktem Kontakt mit dem Patienten.

Merkmale von Klasse IIa Produkten

  1. Mittleres Risiko:Klasse IIa
    • Klasse IIa Produkte stellen ein moderates Risiko dar, insbesondere wenn sie invasiv sind, aber nicht direkt lebenswichtige Funktionen beeinflussen.
    • Sie können invasiv oder nicht-invasiv sein und haben oft eine unterstützende Funktion.
  2. Typische Beispiele:
  • Zahnfüllmaterialien
  • Kontaktlinsen
  • Ultraschallgeräte
  • Infusionspumpen
  • Operationshandschuhe
  • Blutdruckmanschetten
  1. Kurzzeitig (bis zu 60 Minuten) oder mittelzeitig (zwischen 60 Minuten und 30 Tagen) im Kontakt mit dem Körper.
  2. Kann invasiv oder implantierbar sein (z. B. temporäre Implantate).
  3. Kann mit Wunden oder Schleimhäuten in Kontakt kommen (z. B. Katheter).
  4. Die Konformitätsbewertung muss von einer Benannten Stelle geprüft werden. Eine reine Selbstzertifizierung ist nicht möglich.
  5. Eine CE-Zertifizierung erfolgt erst nach erfolgreicher Begutachtung durch die Benannte Stelle.
  6. Einsatzdauer
  7. Invasivität
  8. Benannte Stelle erforderlich

Regulatorische Anforderungen für Klasse IIa Produkte

  1. Technische Dokumentation:
  1. Detaillierte Dokumentation nach Anhang II und III der MDR erforderlich.
  2. Einschließlich Zweckbestimmung, Produktspezifikationen, Risikomanagement, klinischer Bewertung und Nachweisen über Sicherheits- und Leistungsprüfungen.
  3. Klinische Bewertung (Artikel 61):
  1. Nachweis der Sicherheit und Leistung durch klinische Daten.
  2. Kann auf Literaturdaten oder klinischen Studien basieren.
  3. Risikomanagement (ISO 14971):
  4. Erstellung einer Risikomanagementakte, die alle Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Risikominderung beschreibt.
  5. Post-Market Surveillance (PMS):
  1. PMS-Plan und regelmäßige Überwachung des Produkts nach der Markteinführung.
  2. Sammeln und Analysieren von Daten aus der Nutzung, um mögliche Probleme zu erkennen.
  3. UDI-System (Unique Device Identification):
  4. Verpflichtende UDI-Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit.
  5. Konformitätsbewertungsverfahren:
  6. Übliche Verfahren:
    • Qualitätssicherungsverfahren (Anhang IX) oder
    • Baumusterprüfung (Anhang X) in Kombination mit Produktionskontrollen (Anhang XI).
  7. Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung:
  8. Vollständige Informationen für den Anwender, einschließlich Warnhinweisen, Kontraindikationen und Anwendungshinweisen.

Besondere Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Klassen

Merkmal

Klasse I

Klasse IIa

Klasse IIb/III

Risikostufe

Gering

Mittel

Hoch/Sehr hoch

Benannte Stelle

Nicht erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Anwendungsdauer

Kurzzeitig

Kurzzeitig bis mittelzeitig

Mittel- bis langfristig

Beispiele

Verbandsmaterial

Kontaktlinsen, Zahnfüllungen

Implantate, Herz-Lungen-Maschinen

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Mittleres Risiko

Typische Produkte

Kontaktlinsen, Ultraschallgeräte, Infusionspumpen

Einsatzdauer

Kurz- bis mittelzeitig

Benannte Stelle

Konformitätsbewertung zwingend erforderlich

Technische Dokumentation

Erforderlich nach MDR Anhang II und III

Klinische Bewertung

Verpflichtend mit Daten aus Studien oder Literatur

Risikomanagement

Nach ISO 14971

UDI-System

Pflicht zur Rückverfolgbarkeit

Post-Market Surveillance (PMS)

Verpflichtende Überwachung nach Markteinführung

Wichtige Hinweise für Hersteller

  • Strengere Anforderungen als bei Klasse I Produkten: Eine Benannte Stelle muss eingebunden werden.
  • Konformitätsbewertung: Der Hersteller ist verpflichtet, alle Produktions- und Qualitätsprozesse so zu gestalten und zu überwachen, dass sie den Vorgaben der MDR entsprechen. Diese Maßnahmen müssen erfolgen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht werden kann.
  • Fortlaufende Verantwortung: Nach der Markteinführung eines Produkts sind das Post-Market-Surveillance (PMS) und die Vigilanz entscheidende und wesentliche Anforderungen. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die kontinuierliche Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produkts zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
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Charakteristik der Klasse I Medizinprodukte

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Charakteristik der Klasse I Produkte nach MDR (2017/745)

Medizinprodukte der Klasse I werden als Produkte mit geringem Risiko für Patienten und Anwender eingestuft. Sie sind die am einfachsten zu regulierende Produktklasse unter der MDR und unterliegen weniger strengen Anforderungen als Produkte der höheren Klassen (IIa, IIb, III). Dennoch müssen auch sie die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (Anhang I der MDR) erfüllen.

 

 

 

 

 

Merkmale von Klasse I Produkten

  1. Geringes Risiko:Klasse I
    • Produkte der Klasse I stellen bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein minimales Risiko dar.
    • Sie kommen in der Regel nicht-invasiv zum Einsatz.
  2. Typische Beispiele:
  • Verbandmaterial (z. B. Pflaster, Mullbinden)
  • Krankenbetten
  • Lesebrillen (ohne individuelle Anpassung)
  • Chirurgische Instrumente zur einmaligen Verwendung (z. B. Pinzetten)
  1. Der Hersteller kann die Konformität eigenständig erklären und benötigt keine Benannte Stelle, außer:
    • das Produkt ist steril (Klasse Is),
    • es dient der Messfunktion (Klasse Im),
    • es ist ein wiederverwendbares chirurgisches Instrument (Klasse Ir).
  2. In diesen Fällen muss eine Benannte Stelle zur Zertifizierung herangezogen werden.
  3. Nicht invasiv: Klasse I Produkte dringen in der Regel nicht in den Körper ein.
  4. Kurzzeitige Anwendung: Produkte werden meist nur vorübergehend oder für eine kurze Dauer angewendet.
  5. Selbstzertifizierung durch den Hersteller.
  6. Kriterien der Klassifizierung.

Regulatorische Anforderungen

Hersteller müssen:

  1. Technische Dokumentation erstellen:
    • Nach Anhang II und III der MDR (z. B. Zweckbestimmung, Risikomanagement, Produktspezifikationen).
  2. Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen:
  3. Nach Anhang I der MDR, z. B. Biokompatibilität, Sicherheit, Leistungsfähigkeit.
  4. Dokument, das die Übereinstimmung des Produkts mit der MDR bestätigt.
  5. Eindeutige Kennzeichnung des Produkts.
  6. Überwachung des Produkts nach der Markteinführung (z. B. Beschwerden, Fehleranalysen).
  7. Eine qualifizierte Person im Unternehmen muss die Einhaltung der MDR sicherstellen.
  8. Konformitätserklärung erstellen:
  9. UDI-System (Unique Device Identification):
  10. Post-Market Surveillance (PMS):
  11. PRRC (Person Responsible for Regulatory Compliance):

Besonderheiten bei Subkategorien (Is, Im, Ir)

Für Produkte mit spezifischen Eigenschaften gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Is sterile Produkte:
    • Müssen zusätzlich zur Selbstzertifizierung von einer Benannten Stelle überprüft werden.
  • Im Produkte mit Messfunktion:
  • Erfordern eine Prüfung durch eine Benannte Stelle, um die Genauigkeit und Funktion der Messung sicherzustellen.
  • Eine Benannte Stelle prüft die Reinigung, Sterilisation und Wiederverwendung.
  • Ir wiederverwendbare chirurgische Instrumente

Zusammenfassung der Charakteristik

Merkmal

Beschreibung

Risikostufe

Geringes Risiko

Beispiele

Pflaster, Krankenbetten, Lesebrillen

Zertifizierung

Selbstzertifizierung (außer Is, Im, Ir)

Benannte Stelle erforderlich

Nur bei sterilen, messenden oder wiederverwendbaren Produkten

Technische Dokumentation

Nach MDR Anhang II und III erforderlich

UDI (Kennzeichnung)

Pflicht für Rückverfolgbarkeit

Post-Market Surveillance (PMS)

Überwachung nach Inverkehrbringen

Vorteile für Hersteller

  • Selbstzertifizierung spart Kosten und Zeit im Vergleich zu höheren Produktklassen.
  • Geringere regulatorische Hürden.
  • Flexibilität bei der Markteinführung.

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Wie finde ich den richtigen Zertifizierer?

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Ein guter Zertifizierer im Qualitätsmanagement sollte mehrere wesentliche Kriterien erfüllen, um sicherzustellen, dass die Zertifizierung zuverlässig, vertrauenswürdig und zielführend ist. Hier sind die wichtigsten Kriterien: Zertifizierer

1. Akkreditierung

  • Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle: Das Unternehmen sollte von einer nationalen oder internationalen Akkreditierungsstelle anerkannt sein (z.B. DAkkS in Deutschland oder ISO/IEC 17021). Diese Akkreditierung stellt sicher, dass der Zertifizierer strenge Qualitätsstandards erfüllt.
  • Akkreditierungsbereich: Der Zertifizierer sollte auf das betreffende Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001) spezialisiert und für diesen Bereich akkreditiert sein.

2. Expertise und Erfahrung

  • Fachliche Qualifikation der Auditoren: Die Auditoren des Zertifizierers sollten fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement sowie spezifische Branchenkenntnisse besitzen. Sie sollten regelmäßig geschult werden, um mit den neuesten Normen und Best Practices vertraut zu bleiben.
  • Branchenspezifische Expertise: Ein gutes Unternehmen sollte Erfahrungen in der spezifischen Branche des Unternehmens haben, da dies hilft, die relevanten Anforderungen und Herausforderungen besser zu verstehen.

3. Unabhängigkeit und Objektivität

  • Unabhängigkeit: Das Unternehmen sollte unabhängig von den zu zertifizierenden Unternehmen sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Dies gewährleistet eine objektive und unparteiische Bewertung.
  • Objektivität der Audits: Der Zertifizierer sollte in der Lage sein, das Qualitätsmanagementsystem objektiv und ohne Bevorzugung eines Unternehmens zu bewerten.

4. Reputation und Vertrauen

  • Markenbekanntheit und Vertrauen: Ein guter Zertifizierer hat eine solide Reputation und wird von der Industrie und den relevanten Stakeholdern als vertrauenswürdig angesehen.
  • Referenzen und Erfahrungsberichte: Bewertungen und Erfahrungen anderer Unternehmen, die den Zertifizierer bereits genutzt haben, können hilfreich sein, um die Qualität des Dienstes einzuschätzen.

5. Transparente und faire Vorgehensweise

  • Klar definierte Zertifizierungsprozesse: Das Unternehmen sollte klare, nachvollziehbare Prozesse und Zeitrahmen für die Zertifizierung bieten. Der Prozess sollte transparent und gut dokumentiert sein.
  • Faire Preisgestaltung: Die Kosten für die Zertifizierung sollten marktüblich und transparent sein. Es sollte keine versteckten Kosten geben.

6. Kontinuierliche Verbesserung und Nachverfolgung

  • Wiederkehrende Audits: Ein guter Zertifizierer bietet regelmäßige Überwachungs- und Rezertifizierungs-Audits an, um sicherzustellen, dass das Qualitätsmanagementsystem weiterhin den Normen entspricht.
  • Unterstützung bei der Verbesserung: Das Unternehmen sollte nicht nur die Einhaltung von Standards prüfen, sondern auch konstruktive Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems geben.

7. Kundensupport und Kommunikation

  • Gute Erreichbarkeit und Support: Das Unternehmen sollte eine gute Kommunikation und Erreichbarkeit bieten, um Fragen oder Unklarheiten während des Zertifizierungsprozesses zu klären.
  • Klare Rückmeldungen: Nach den Audits sollte der Zertifizierer klare und umfassende Rückmeldungen sowie Berichte liefern, die auf den auditieren Ergebnissen basieren.

8. Internationale Anerkennung

  • Gültigkeit der Zertifikate: Wenn das Unternehmen international tätig ist, sollte der Zertifizierer international anerkannt sein, damit die Zertifizierung auch international anerkannt wird.
  • Kompatibilität mit internationalen Standards: Der Zertifizierer sollte in der Lage sein, Zertifizierungen nach internationalen Standards wie ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 27001 anzubieten.

Fazit

Die Auswahl eines guten Zertifizierers im Qualitätsmanagement ist entscheidend für den Erfolg des Zertifizierungsprozesses und für die Qualität des Systems, das schließlich zertifiziert wird. Der Zertifizierer sollte also akkreditiert, kompetent und zuverlässig sein, um die Anforderungen des Unternehmens zu erfüllen und die Qualität des Managementsystems objektiv zu beurteilen.

Es empfiehlt sich außerdem, die Referenzen und Qualifikationen der Zertifizierungsgesellschaft oder des Auditors sorgfältig zu prüfen. Eine Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen finden Sie auf der Website www.dakks.de

Die DAkkS akkreditiert Unternehmen, somit treffen die Anforderungen hier nicht zu. Akkreditierungsvorlagen finden Sie hier.

 

Recherche nach akkreditierten Unternehmen

  • Besuche die Website der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS):
    • Hier findest du eine Liste akkreditierter Zertifizierungsstellen. Die DAkkS garantiert, dass diese Stellen nach internationalen Standards geprüft sind.
    • Website: www.dakks.de
  • Filtere nach Zertifizierungstypen:
  • Wähle in der DAkkS-Datenbank die passende Norm (z. B. ISO 9001).
  • Filtere nach deinem Bundesland, falls du eine regionale Stelle bevorzugst.

Bitte vergleichen Sie

  • Referenzen und Erfahrung: Überprüfe, ob der Zertifizierer Erfahrung in deiner Branche hat. Viele veröffentlichen Fallstudien oder Referenzen.
  • Angebot einholen: Fordere Angebote von mehreren Zertifizierern an. Berücksichtige dabei:
    • Kostenstruktur (Auditkosten, Reisekosten, zusätzliche Dienstleistungen)
    • Flexibilität bei Terminen
    • Qualität der Beratung und Betreuung
  • Reputation: Lies Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte. Achte auf die Zuverlässigkeit und Professionalität.
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Wie lange dauert eine Zertifizierung?

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Die Dauer der Zertifizierung bzw. der Weg dorthin ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig.
Folgende Faktoren können sich auf die Dauer auswirken:Zertifizierung

  • Mitarbeiteranzahl bzw. Größe des Unternehmens
  • Mitarbeit der einzelnen Personen
  • Kentnissstand über die jeweilige ISO-Norm oder den jeweiligen Standard
  • Unterstützungsgrad durch einen Berater
  • Umfang der Dokumentation
  • Normausschlüsse
  • Grundsätzlich können Sie bei einer Unternehmensgröße von ca 25-50 Mitarbeitern und der Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 mit einer Dauer von 1- 5 Monaten rechnen.
  • in speziellen Branchen wie Medizinprodukte oder Akkreditierungen sind es fast immer über 6 Monate.

Vorgehen bei einer Zertifizierung

Die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach einer Norm wie ISO 9001 erfordert ein systematisches Vorgehen. Hier sind die Schritte, die Sie typischerweise befolgen sollten:

1. Vorbereitung

  • Zielsetzung: Definieren Sie die Ziele der Zertifizierung und den gewünschten Nutzen.
  • Schulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die Anforderungen der Norm und das QMS.
  • Ressourcen bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Ressourcen (Zeit, Personal, Budget) zur Verfügung stehen.

2. Ist-Analyse

  • Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihres aktuellen Qualitätsmanagementsystems durch.
  • Identifizieren Sie Lücken zwischen dem bestehenden System und den Anforderungen der Norm.

3. Planung

  • Erstellen Sie einen Aktionsplan zur Schließung der identifizierten Lücken.
  • Legen Sie Verantwortlichkeiten und Fristen fest.

4. Implementierung

  • Setzen Sie die erforderlichen Änderungen um, um das QMS an die Norm anzupassen.
  • Dokumentieren Sie alle Prozesse, Verfahren und Richtlinien gemäß den Anforderungen.

5. Schulung und Sensibilisierung

  • Schulen Sie alle Mitarbeiter im neuen QMS und sensibilisieren Sie sie für die Bedeutung von Qualität.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter ihre Rollen im QM-System verstehen.

6. Interne Audits

  • Führen Sie interne Audits durch, um die Wirksamkeit des QMS zu überprüfen.
  • Identifizieren Sie Verbesserungspotenziale und dokumentieren Sie Abweichungen.

7. Managementbewertung

  • Organisieren Sie eine Managementbewertung des QMS, um dessen Leistung zu bewerten und strategische Entscheidungen zu treffen.
  • Dokumentieren Sie die Ergebnisse und beschließen Sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung.

8. Korrekturmaßnahmen

  • Beheben Sie identifizierte Mängel aus internen Audits oder der Managementbewertung.
  • Implementieren Sie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.

9. Zertifizierungsaudit

  • Wählen Sie eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus.
  • Planen Sie das Zertifizierungsaudit mit der gewählten Stelle.
  • Bereiten Sie sich auf das Audit vor, indem Sie die Nachweise bereithalten.
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DIN EN ISO 13485 und MDR 2017/745

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Warum muss man die ISO 13485 umsetzen, wenn man Inverkehrbringer nach MDR 2017/745 ist?

Die Umsetzung der ISO 13485 ist zwar nicht direkt zwingend durch die MDR (Medical Device Regulation, EU 2017/745) vorgeschrieben, aber in der Praxis nahezu unverzichtbar, da sie eine zentrale Grundlage für die Einhaltung der MDR-Anforderungen darstellt. Konkret ergeben sich folgende Gründe dafür:

1. Qualitätsmanagementsystem (QMS) als Kernanforderung

Die MDR fordert explizit ein Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben (Anhang IX und X der MDR). ISO 13485 bietet eine international anerkannte, harmonisierte Grundlage für ein solches QMS, das speziell für Medizinprodukte entwickelt wurde.

2. Erfüllung der gesetzlichen Vermutungswirkung

Die ISO 13485 gilt als harmonisierte Norm für die MDR. Durch Anwendung der ISO 13485 wird eine sogenannte „Vermutungswirkung“ („presumption of conformity“) erzeugt. Das bedeutet:

  • Wer die ISO 13485 erfüllt, erfüllt automatisch bestimmte MDR-Anforderungen, insbesondere die an das Qualitätsmanagement.
  • Dies erleichtert die Konformitätsbewertung durch benannte Stellen und vereinfacht den Nachweis gegenüber Behörden.

3. Marktzugang und Akzeptanz

  • Benannte Stellen erwarten von Herstellern grundsätzlich die Umsetzung der ISO 13485, da dies einen bewährten Standard und nachvollziehbare Prozesse sicherstellt.
  • Kunden und Handelspartner setzen ebenfalls oft ISO-13485-Zertifizierungen voraus.

4. Risiko- und Prozessmanagement

Die ISO 13485 enthält Vorgaben, die unmittelbar zur Erfüllung von MDR-Anforderungen beitragen, insbesondere hinsichtlich:

  • Risikomanagement (Verknüpfung mit ISO 14971)
  • Post-Market Surveillance (PMS)
  • Korrektive und präventive Maßnahmen (CAPA)
  • Lieferantenmanagement
  • Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

5. Praktische Umsetzungshilfe

Die MDR enthält zwar detaillierte rechtliche Anforderungen, gibt aber kaum spezifische Hinweise zur praktischen Umsetzung. Die ISO 13485 hingegen bietet konkrete, operativ umsetzbare Vorgaben, die Herstellern helfen, die MDR systematisch umzusetzen.

An welchen Stellen hat die MDR Anforderungen an ein Managementsystem?

1. Artikel 10 – Allgemeine Pflichten der Hersteller

Absatz 9:
Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagementsystem einführen, dokumentieren, anwenden, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern.
Das QMS muss alle Teile und Elemente des Unternehmens betreffen, die mit der Qualität der Produkte in Zusammenhang stehen.

Enthalten sein müssen z. B.:

  • Eine klare Unternehmensstruktur und Zuständigkeiten
  • Prozesse zur Risikobewertung und -kontrolle
  • Technische Dokumentation
  • Produktüberwachung nach dem Inverkehrbringen
  • CAPA-Prozesse (Corrective and Preventive Actions)

2. Anhang IX – Konformitätsbewertung nach dem Qualitätssicherungssystem

Dieser Anhang beschreibt, wie ein vollständiges QMS Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist.
Benannte Stellen prüfen das QMS im Detail.

Das QMS muss laut Anhang IX u. a. folgende Prozesse umfassen:

  • Design- und Entwicklungssteuerung
  • Lieferanten- und Beschaffungsmanagement
  • Herstellungsprozesse
  • Prüfverfahren
  • Rückverfolgbarkeit
  • Überwachung nach dem Inverkehrbringen

3. Anhang XI – Konformitätsbewertung auf Basis der Produktprüfung

Auch wenn hier primär Produktprüfungen im Fokus stehen, kann ein geeignetes QMS trotzdem erforderlich sein – insbesondere zur Dokumentation und zur Unterstützung der PMS/PMCF-Prozesse.

4. Artikel 52 – Konformitätsbewertungsverfahren

Hersteller müssen im Rahmen der Konformitätsbewertung nachweisen, dass ein QMS vorhanden ist, insbesondere bei Produkten der Klassen IIa, IIb und III.

5. Artikel 83 bis 86 – Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)

Ein funktionierendes QMS muss auch die Prozesse für:

  • PMS (Post-Market Surveillance)
  • PMCF (Post-Market Clinical Follow-up)
  • Vigilanz und Trendberichterstattung

beinhalten.

Hier ist das QMS nach MDR gefragt:

MDR-Abschnitt

Thema

QMS-Anforderung

Art. 10 (9)

Pflichten des Herstellers

Direkt verpflichtend

Anhang IX

QMS-basierte Konformitätsbewertung

Kernbestandteil

Anhang XI

Produktprüfung

Unterstützend notwendig

Art. 52

Konformitätsbewertung allgemein

Nachweispflicht

Art. 83–86

PMS, Vigilanz, PMCF

QMS muss Prozesse abbilden

Unterm Strich:

Obwohl die MDR nicht explizit verlangt, die ISO 13485 zu implementieren, ist es praktisch unumgänglich, dies zu tun. Die Norm bietet Herstellern eine bewährte Struktur, reduziert Risiken bei der Zertifizierung und macht die Einhaltung der komplexen MDR-Anforderungen wesentlich einfacher und nachvollziehbarer.

Unsere Vorlagen helfen. Die MDR kann man sich bei der EU Herunterladen.

 

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Macht eine Medizinprodukte-Beratung Sinn?

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Das Anbieten hochwertiger Produkte wird in sämtlichen Branchen als ein entscheidender Wettbewerbsfaktor angesehen. Insbesondere bestimmte Sektoren profitieren erheblich von einem professionellen und genau entwickelten Qualitätsmanagement-System. In allen Bereichen, in denen es um Lebensmittel oder medizinische Produkte geht, sind eine herausragende Qualität und eine sorgfältig geplante Qualitätssicherung von größter Bedeutung. In Branchen, die sich um solche Produkte und Prozesse drehen, stehen Qualitätsmanagement und die Einhaltung vorgeschriebener Normen auch für Sicherheit.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Spezialisierung auf die spezifischen Anforderungen, die ein solides und zuverlässiges Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte erfordert. Unsere Expertise stellt sicher, dass Ihre Produkte den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Zögern Sie nicht, sich jetzt von unseren erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen!

Eine Medizinprodukte-Beratung ist von hoher Bedeutung

Wenn Ihr Unternehmen in der Herstellung, dem Vertrieb oder der Vermarktung von Medizinprodukten tätig ist, sind Sie verpflichtet, äußerst hohe Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit einzuhalten. Diese Standards sind unerlässlich, um Ihnen die Produktion, Bearbeitung und den Handel mit diesen Medizinprodukten zu ermöglichen. Der Schutz der Patienten sowie der Nutzer von Medizinprodukten steht immer an erster Stelle. Diese hohen Anforderungen sind durch spezifische Verordnungen und Normen festgelegt. Als Grundlage hierfür dienen die MDR 745/2017 sowie die ISO 13485. Eine Zertifizierung oder Zulassung, die diesen Normen und Standards entspricht, bietet sowohl Ihnen als auch Ihren Kunden Sicherheit und Gewährleistung.

MDR 745/2017 und ISO 13485 – Vertrauen durch Umsetzung

Die MDR 745/2017 stellt die aktuell gültige Medizinprodukteverordnung der Europäischen Union dar. Diese Verordnung sorgt dafür, dass Medizinprodukte, einschließlich aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, eine exzellente Qualität und hohe Sicherheit aufweisen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass das Qualitätsmanagement Ihrer entwickelten Medizinprodukte im Einklang mit diesen Vorschriften erfolgt. Die spezifischen Anforderungen sind unter anderem im Artikel 10 der MDR 2017/745 detailliert beschrieben. Wir realisieren es durch eine Medizinprodukte-Beratung.

Die Anforderungen der MDR umfassen:

  • Umsetzen von Regulierungsvorschriften und Bestimmungen
  • Bestimmen und Einhalten der Konformitätsbewertungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation von Medizinprodukten, deren Sicherheit, klinische Leistung und der Nachverfolgung
  • Risikomanagement nach DIN EN SIO 14971
  • Umsetzung von grundlegenden Sicherheits- und Leistungsfaktoren
  • klinische Bewertung und klinische Nachbeobachtung
  • umfassende Kontrollmechanismen

Ein effektives Qualitätsmanagementsystem (QM-System) sowie die passende QM-Dokumentation sind für Sie als Unternehmer oder Führungskraft in Ihrem Betrieb von entscheidender Bedeutung. Am besten erreichen Sie dies durch die konsequente Einhaltung und Implementierung der Norm DIN EN ISO 13485. Diese Norm bietet Ihnen einen klaren Rahmen und hilft Ihnen dabei, die Qualität Ihrer Prozesse und Produkte kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen. Indem Sie sich strikt an die Vorgaben halten, können Sie die Effizienz Ihrer Abläufe steigern und die Kundenzufriedenheit nachhaltig sichern.

Die DIN EN ISO 13485 ist eine weltweit anerkannte Norm, die es ermöglicht, Qualitätsmanagement-Systeme für Medizinprodukthersteller auf professionelle und präzise Weise umzusetzen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISO 13485. Eine Zertifizierung durch benannte Stellen ist nur durch die Einhaltung dieser Norm möglich. Auch Regierungsbehörden nutzen diese Norm als Grundlage für ihre Prüfungen. Sie dient nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch als wichtiger Wettbewerbsfaktor, den Unternehmen nutzen sollten, um sich auf dem Markt zu differenzieren. Insbesondere durch Audits von Fachleuten gemäß der ISO 13485 schafft man ein solides Fundament für ein Qualitätsmanagementsystem, das zur Optimierung von Prozessen und Produkten beiträgt.

Lassen Sie Ihr Unternehmen zertifizieren, schaffen Sie Vertrauen und einen Marktzugang!

Die MDR 745/2017 sowie die DIN EN ISO 13485 sind entscheidend, um die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten sicherzustellen. Eine Zertifizierung gemäß diesen Normen verleiht Ihnen ein anerkanntes Gütesiegel, das das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Produkte und Dienstleistungen erheblich steigert. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Zulassung gemäß MDR 745/2017 und der Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – kontaktieren Sie uns jetzt für eine Medizinprodukte-Beratung!

Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 – Unterstützung vom QM-Profi

Eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß der ISO-Norm kann durch intensives Einarbeiten und eigenständiges Umsetzen der Anforderungen erreicht werden – hierfür stehen Ihnen unsere Handbücher zur Verfügung, die von dem erfahrenen QM-Experten Klaus Seiler, MSc. in Qualitätsmanagement, entwickelt und verfasst wurden. Seit 1997 führen wir Medizinprodukte-Beratungen durch Die optimalen Ergebnisse erzielen Sie jedoch, wenn Sie sich umfassend von einem erfahrenen Experten für Qualitätsmanagement im Bereich Medizinprodukte-Beratung beraten und unterstützen lassen. Nur auf diese Weise gewährleisten Sie eine individuell angepasste Implementierung Ihres Qualitätsmanagementsystems.

Unsere Medizinprodukte-Beratung ist ganz nach Bedarf und gewährleistet:

  • Beratung durch den Experten
  • Schulungen
  • IST-Aufnahme
  • Aktionstage
  • Erstellung der Dokumentation
  • Klassifizierungen der Medizinprodukte nach Klasse I, Is, Ir, IM, IIa, IIb oder III
  • Definieren von Zielen und Maßnahmen
  • Internes Audit als Vorbereitung des Prüfaudits
  • Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit
  • Laufende Betreuung

Qualitätsmanagement Medizinprodukte: Beratung durch den Experten

Dank der umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung eines QM-Spezialisten wird das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens auf eine solide Grundlage gestellt, die für Hersteller von Medizinprodukten unerlässlich ist. Bei QMKontakt.de sind wir Ihr spezialisierter Partner für sämtliche Belange rund um Qualitätsmanagementsysteme für Medizinproduktehersteller gemäß DIN EN ISO 13485. Darüber hinaus übernehmen wir die Planung und Umsetzung der Akkreditierung von Prüflaboren nach ISO 17025 oder bieten Unterstützung bei der Zertifizierung nach unterschiedlichen Standards.

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Akkreditierung was kann schief gehen!

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Was kann bei der Akkreditierung schief gehen?

Eine Akkreditierung ist ein komplexer Prozess, bei dem verschiedene Aspekte eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Prüfstelle bewertet werden. Es gibt mehrere potenzielle Herausforderungen und Fehlerquellen, die während der Akkreditierung auftreten können. Hier sind die häufigsten Probleme:

In Deutschland ist die Akkreditierungsstelle die DAkkS.de

 

 

 

Akkreditierung

1. Unzureichende Vorbereitung

- Fehlende oder unvollständige Dokumentation.
- Unklare oder inkonsistente Prozesse und Verfahren.
- Mangelnde Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen der Akkreditierungsnorm.

2. Nichtkonformität mit Normanforderungen

- Abweichungen von den Anforderungen der relevanten Normen (z. B. ISO/IEC 17025, ISO 15189).
- Lücken in der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems.
- Fehler bei der Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben.

3. Fehlende oder mangelhafte interne Audits

- Unzureichende Überprüfung und Validierung der eigenen Prozesse.
- Mangel an wirksamen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
- Fehlerhafte oder oberflächliche Berichterstattung in internen Audits.

4. Unzureichende Managementbeteiligung

- Fehlendes Engagement oder Unterstützung durch die Leitungsebene.
- Unklare Verantwortlichkeiten oder mangelnde Ressourcenzuweisung.
- Verzögerungen bei Entscheidungen oder der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.

5. Kommunikationsprobleme

- Mangelhafte Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Abteilungen und externen Auditoren.
- Missverständnisse über die Anforderungen der Akkreditierungsstelle.

6. Technische Mängel

- Veraltete oder fehlerhafte Ausrüstung und Geräte.
- Unzureichende Kalibrierung und Wartung.
- Fehlerhafte Durchführung von Prüfungen oder Messungen.

7. Zeitmanagement

- Versäumnis, Deadlines für die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen einzuhalten.
- Verzögerungen bei der Behebung festgestellter Nichtkonformitäten.

8. Mängel in der Rückverfolgbarkeit

- Unzureichende Dokumentation, die die Rückverfolgbarkeit von Messungen, Ergebnissen oder Entscheidungen ermöglicht.
- Fehlerhafte Probenkennzeichnung oder Datenaufzeichnung.

9. Kulturelle oder organisatorische Barrieren

- Widerstand gegen Veränderungen innerhalb des Teams.
- Unzureichendes Verständnis für die Bedeutung der Akkreditierung.

10. Missverständnisse mit der Akkreditierungsstelle

- Falsches Verständnis der Anforderungen oder Erwartungen der Akkreditierungsstelle.
- Unklare oder unvollständige Antworten auf Rückfragen der Auditoren.

11. Korrekturmaßnahmen unzureichend

- Maßnahmen zur Behebung von Mängeln oder Abweichungen werden nicht wirksam umgesetzt.
- Wiederholte Feststellungen von denselben Fehlern bei Folgebewertungen.

So können Sie Probleme vermeiden:

1. Frühzeitige Vorbereitung: Setzen Sie klare Ziele und erstellen Sie einen detaillierten Plan

- Ziele definieren: Klären Sie, was Sie mit der Akkreditierung erreichen möchten (z. B. Marktzugang, Qualitätsnachweis, Kundenvertrauen). Diese Ziele sollten spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden (SMART) sein.
- Anforderungen verstehen: Analysieren Sie die relevanten Normen, Richtlinien und Anforderungen der Akkreditierungsstelle. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten diese vollständig verstehen.
- Zeitplan erstellen: Erstellen Sie einen detaillierten Projektplan mit klaren Meilensteinen und Deadlines für jede Phase, z. B. Dokumentationserstellung, Implementierung, interne Audits und Akkreditierungsprüfung.
- Ressourcen bereitstellen: Identifizieren Sie die benötigten Ressourcen (Mitarbeiter, Budget, Werkzeuge) und stellen Sie sicher, dass diese verfügbar sind.
- Projektverantwortliche benennen: Ernennen Sie eine verantwortliche Person oder ein Team, das die Akkreditierung koordiniert und Fortschritte überwacht.

2. Qualitätssicherung: Führen Sie interne Audits durch, um Schwachstellen zu identifizieren

- Auditprogramm entwickeln: Legen Sie fest, wie häufig und in welchen Bereichen interne Audits durchgeführt werden sollen. Diese sollten alle Aspekte der relevanten Norm abdecken.
- Kompetente Auditoren einsetzen: Stellen Sie sicher, dass die internen Auditoren geschult und unabhängig von den zu prüfenden Prozessen sind.
- Checklisten verwenden: Nutzen Sie strukturierte Checklisten, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden.
- Nichtkonformitäten dokumentieren: Erfassen Sie alle festgestellten Abweichungen und potenziellen Risiken detailliert.
- Maßnahmen ableiten und verfolgen: Entwickeln Sie spezifische Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Schwachstellen und überprüfen Sie deren Wirksamkeit regelmäßig.
- Lernprozess fördern: Nutzen Sie die Ergebnisse der internen Audits, um Prozesse kontinuierlich zu verbessern.
- Dokumentation erstellen: Nutzen Sie eine Vorlage von unserem Verlag.

3. Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Normanforderungen und Prozessen

- Schulungsbedarfsanalyse: Analysieren Sie, welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Mitarbeiter für ihre Aufgaben in Bezug auf die Akkreditierung benötigen.
- Regelmäßige Schulungsprogramme: Führen Sie Schulungen zu Themen wie Normanforderungen, Qualitätsmanagement, Prozessverbesserung und Auditvorbereitung durch.
- Praktische Übungen: Ergänzen Sie theoretische Schulungen mit praktischen Übungen, z. B. durch simulierte Audits oder Fallstudien.
- Schulungsnachweise führen: Dokumentieren Sie, welche Mitarbeiter geschult wurden und welche Themen behandelt wurden. Dies kann während der Akkreditierung als Nachweis dienen.
- Feedback einholen: Sammeln Sie Rückmeldungen der Teilnehmer, um Schulungsprogramme zu verbessern und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.

4. Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten regelmäßig informiert und eingebunden werden

- Informationsfluss etablieren: Richten Sie Kommunikationskanäle ein, z. B. regelmäßige Meetings, Newsletter oder eine zentrale Informationsplattform.
- Transparenz fördern: Informieren Sie alle Beteiligten frühzeitig über Anforderungen, Fortschritte und Herausforderungen im Akkreditierungsprozess.
- Feedback ermöglichen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Mitarbeiter, Fragen zu stellen und Feedback zu geben. Dies fördert das Engagement und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
- Verantwortlichkeiten klären: Kommunizieren Sie klar, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist, um Verzögerungen und Konflikte zu minimieren.
- Motivation stärken: Betonen Sie den Nutzen der Akkreditierung für die Organisation und die einzelnen Mitarbeiter, um deren Engagement zu fördern.

5. Zusammenarbeit mit Experten: Ziehen Sie ggf. externe Berater hinzu, um die Akkreditierungsanforderungen besser zu verstehen

- Geeignete Berater auswählen: Wählen Sie Experten aus, die über nachweisliche Erfahrung in der Vorbereitung auf Akkreditierungen und Kenntnisse der relevanten Normen verfügen.
- Kosten-Nutzen-Analyse: Bewerten Sie den Mehrwert eines Beraters im Verhältnis zu den Kosten. Ein Berater kann helfen, Fehler zu vermeiden, die teurer sein könnten als die Beratung selbst.
- Gemeinsame Planung: Arbeiten Sie eng mit dem Berater zusammen, um Schwachstellen zu identifizieren und effektive Maßnahmen zu entwickeln.
- Wissenstransfer sicherstellen: Nutzen Sie die Zusammenarbeit mit dem Experten, um intern Wissen aufzubauen und langfristig unabhängiger zu werden.
- Praxiserfahrung nutzen: Externe Berater bringen oft wertvolle Best Practices und Beispiele aus anderen Organisationen mit, die Ihnen helfen können, Ihren Prozess zu optimieren.

Eine strukturierte Herangehensweise in diesen Bereichen legt den Grundstein für eine erfolgreiche Akkreditierung und minimiert das Risiko, an typischen Herausforderungen zu scheitern.

Durch eine sorgfältige Planung und ein systematisches Vorgehen können viele dieser Risiken minimiert werden.

 
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