QM-Blog


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Ablauf einer Akkreditierung nach ISO/IEC 17024

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Die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17024 ist ein geregelter Prozess, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle kompetent ist, Personen nach festgelegten Kriterien zu zertifizieren. Die wichtigsten Schritte eines Akkreditierungsprozesses sind:

1. VorbereitungISO/IEC 17024

Informationseinholung:ISO/IEC 17024

- Die Zertifizierungsstelle informiert sich über die Anforderungen der Norm ISO/IEC 17024 und die spezifischen Anforderungen der Akkreditierungsstelle (z. B. nationale Akkreditierungsstellen wie DAkkS in Deutschland).
- Erstellung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems. Die Vorlage finden Sie bei uns.

Antragsstellung:

Die Zertifizierungsstelle reicht einen Antrag auf Akkreditierung bei der zuständigen Akkreditierungsstelle ein.
Beizufügen sind:
- Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems.
- Verfahrensanweisungen und Prozesse.
- Nachweise über die Kompetenz des Personals.

2. Dokumentenprüfung

Die Akkreditierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle die Anforderungen der ISO/IEC 17024 erfüllt.

Dabei werden geprüft:

- Aufbau der Organisation.
- Verfahren zur Entwicklung und Durchführung von Prüfungen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Unparteilichkeit.

3. Vor-Ort-Begutachtung

Planung der Begutachtung:

- Die Akkreditierungsstelle plant eine Vor-Ort-Begutachtung (Audit nach ISO/IEC 17024) bei der Zertifizierungsstelle.

Durchführung der Begutachtung:

Ein Auditteam der Akkreditierungsstelle besucht die Räumlichkeiten der Zertifizierungsstelle.

Überprüfung erfolgt in Bereichen wie:

- Einhaltung der Normanforderungen.
- Praktische Umsetzung der Verfahren.
- Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen.
- Überwachung und Evaluierung von zertifizierten Personen.

Auditbericht:

Nach der Begutachtung erstellt das Auditteam einen Bericht mit Feststellungen (z. B. Abweichungen oder Verbesserungspotenzialen).

4. Korrekturmaßnahmen

Falls Abweichungenfestgestellt wurden:
- Die Zertifizierungsstelle muss innerhalb einer vorgegebenen Frist Korrekturmaßnahmen umsetzen.
- Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen werden der Akkreditierungsstelle vorgelegt.

5. Entscheidung über die Akkreditierung

Nach Prüfung aller Unterlagen und Ergebnisse der Begutachtung entscheidet die Akkreditierungsstelle:
- Akkreditierung wird erteilt: Bei erfolgreicher Erfüllung aller Anforderungen.
- Akkreditierung wird abgelehnt: Bei gravierenden oder nicht behobenen Abweichungen.

6. Erhalt der Akkreditierung

- Bei erfolgreicher Akkreditierung erhält die Zertifizierungsstelle ein Akkreditierungszertifikat.
- Die Akkreditierung nach ISO/IEC 17024 gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) und ist mit Überwachungen verbunden.

7. Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits

Regelmäßige Überwachung:

Die Akkreditierungsstelle führt regelmäßige Überwachungsaudits durch, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle weiterhin die Anforderungen erfüllt.

Rezertifizierung:

Nach Ablauf der Akkreditierungsperiode muss die Zertifizierungsstelle eine erneute Akkreditierung beantragen.

Bedeutung der Akkreditierung nach ISO/IEC 17024

- Sicherstellung von Transparenz, Kompetenz und Unparteilichkeit.
- Förderung des Vertrauens in die Zertifizierungsstelle und ihre Zertifikate.
- Internationale Anerkennung der Zertifikate.

Bedeutende Inhalte des Standards ISO/IEC 17024.

1. Allgemeine Anforderungen

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit:
- Die Zertifizierungsstelle muss unabhängig von kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Einflüssen sein.
- Strikte Trennung zwischen Zertifizierung und anderen Dienstleistungen (z. B. Schulungen).

Vertraulichkeit:
- Schutz von Daten und Informationen, die während des Zertifizierungsprozesses gesammelt werden.

2. Strukturelle Anforderungen

Organisation der Zertifizierungsstelle:
- Klare Definition der Verantwortlichkeiten und Rollen innerhalb der Organisation.
- Einrichtungeines Systems zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Kompetenz des Personals:
- Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und kontinuierliche Schulung von Personal, das Prüfungen durchführt oder Entscheidungen trifft.

3. Anforderungen an die Zertifizierung

Definition der Kompetenzkriterien:
- Die Zertifizierungsstelle muss die Anforderungen und Kompetenzen festlegen, die für die jeweilige Zertifizierung erforderlich sind.
- Kriterien können Wissen, Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften umfassen.

Entwicklung von Prüfungen:
- Prüfungen müssen valide, zuverlässig, fair und transparent sein.
- Dokumentation der Entwicklung und Validierung von Prüfverfahren.

Zertifizierungsentscheidungen:
- Entscheidungen über die Zertifizierung müssen auf objektiven Nachweisen beruhen und von qualifiziertem Personal getroffen werden.
- Strikte Trennung von Personen, die Prüfungen durchführen, und Personen, die Entscheidungen über die Zertifizierung treffen.

4. Anforderungen an den Zertifizierungsprozess

Antragsprozess:
- Klare und transparente Informationen für Bewerber über den Zertifizierungsprozess, einschließlich Kosten, Anforderungen und Verfahren.
Prüfungen:
- Prüfungen müssen fair und objektiv durchgeführt werden.
- Unterschiedliche Formate möglich (schriftlich, mündlich, praktisch), je nach Art der Kompetenz.
Überwachung und Rezertifizierung:
- Festlegung von Überwachungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass zertifizierte Personen weiterhin die Anforderungen erfüllen.
- Verfahren für die Rezertifizierung nach einem festgelegten Zeitraum.

5. Anforderungen an das Managementsystem

Qualitätsmanagementsystem:
- Die Zertifizierungsstelle muss ein Qualitätsmanagementsystem implementieren, das die Einhaltung der ISO/IEC 17024 sicherstellt.
- Systematische Dokumentation von Prozessen und Verfahren.
Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen:
- Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Kandidaten oder Dritten.
- Transparente und unabhängige Prüfung von Einsprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen.

6. Anforderungen an die Unparteilichkeit

Vermeidung von Interessenkonflikten:
- Maßnahmen, um Interessenkonflikte bei Prüfungen, Entscheidungen oder anderen Zertifizierungsprozessen zu vermeiden.
Ausschuss für Unparteilichkeit:
- Einrichtung eines unabhängigen Gremiums, das die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle überwacht.

7. Anforderungen an die Infrastruktur

Ressourcenmanagement:
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten, Materialien und technischen Ressourcen.
IT-Sicherheit:
- Schutz von Daten und elektronischen Systemen.
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Akkreditierungsablauf in 9 Schritten

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Eine Akkreditierung bescheinigt, dass eine Organisation oder ein Unternehmen (z. B. Labor, Zertifizierungsstelle, Inspektionsstelle) fachlich kompetent ist und die relevanten Normen einhält. Der Prozess wird in Deutschland von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführt

 

1. Anfrage- und Informationsphase

  1. Kontaktaufnahme mit der DAkkS:
    • Der Antragsteller kontaktiert die DAkkS, um eine Akkreditierung für einen bestimmten Bereich oder eine Norm zu beantragen (z. B. ISO/IEC 17025 für Prüflabore, ISO/IEC 17020 für Inspektionsstellen).
  2. Informationsbereitstellung:
  3. Die DAkkS informiert über die Anforderungen, den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und die notwendigen Unterlagen.
  4. Der Antragsteller kann sich beraten lassen und erhält Einsicht in die spezifischen Anforderungen.
  5. Der Antragsteller prüft, ob er die Anforderungen der relevanten Norm erfüllt.
  6. Erstellung der Managementdokumentation (z. B. Qualitätsmanagementhandbuch, Verfahrensanweisungen, Hausverfahren…).
  7. Durchführung interner Audits und Managementbewertungen zur Vorbereitung (Pflichtübung).
  8. Selbstbewertung und Vorbereitung:

 

2. Antragstellung

  1. Formeller Antrag:
    • Der Antrag wird s
    • Beizufügende Unterlagen:
      • Angaben zum Geltungsbereich der Akkreditierung (Welche Dienstleistungen/Produkte sollen akkreditiert werden).
      • Vorlage von Hausverfahren mit Validierungsnachweisen.
      • Managementhandbuch und andere relevante Dokumente.
      • Nachweise über die technische und organisatorische Kompetenz (z. B. Schulungsnachweise, Kalibrierungen, Verfahren).
  2. Prüfung des Antrags:
  3. Die DAkkS prüft die Vollständigkeit und Konformität der eingereichten Unterlagen.
  4. Falls notwendig, werden Rückfragen gestellt oder zusätzliche Dokumentationen gefordert.

 

3. Prüfung der Dokumentation

  1. Formale Prüfung:
    • Die DAkkS prüft, ob die eingereichten Dokumente den Anforderungen der entsprechenden Norm und den Vorgaben der DAkkS entsprechen (Systembegutachtung).
  2. Technische Prüfung:
  3. Fachgutachter bewerten, ob die dokumentierten Verfahren und Systeme geeignet sind, die geforderten Normenanforderungen umzusetzen (Fachgutachten).

 

4. Planung der Begutachtung vor Ort

  1. Zusammenstellung eines Begutachtungsteams:
    • Die DAkkS bestimmt ein Team aus Fachgutachtern und Systemgutachtern
    • Termin und Umfang der Begutachtung werden
  2. Festlegung des Begutachtungsplans:
  3. Der Begutachtungsplan wird dem Antragsteller vorgelegt
  4. Der Plan enthält Informationen über:
    • Bereiche für Stichproben,
    • Zeitplanung vor Ort
    • Verantwortlichkeiten

 

5. Begutachtung vor Ort

  1. Durchführung der Begutachtung:
    • Die Gutachter besuchen den Antragsteller
    • Überprüfung folgender Punkte:
      • Einhaltung der Normanforderungen in der Praxis,
      • Kompetenzen des Personals
      • technische Ausstattung und Infrastruktur
      • praktische Umsetzung der dokumentierten Verfahren und Standards
  2. Erhebung von Nachweisen:
  3. Überprüfung von Beispielen aus der täglichen Arbeit (z. B. Prüfberichte, Kalibrierungen, Auditprotokoll
  4. Gespräche mit Mitarbeitern und der Laborleitung
  5. Die Gutachter dokumentieren Abweichungen (Nicht-Konformitäten), falls Anforderungen nicht erfüllt werden.
  6. Sofortmaßnahmen oder Klarstellungen können besprochen werden
  7. Feststellung von Abweichungen:

 

6. Begutachtungsbericht und Nachbesserung

  1. Berichtserstellung:
    • Die Gutachter erstellen einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse der Begutachtung
    • Der Bericht enthält:
      • Übersicht über erfüllte Anforderungen,
      • Festgestellte Abweichungen
      • Empfehlungen
  2. Nachbesserung durch den Antragsteller:
  3. Der Antragsteller erhält eine Frist, um Maßnahmen zur Beseitigung der Abweichungen zu erstellen.
  4. Nachweise (z. B. aktualisierte Dokumente, Schulungsprotokolle) werden der DAkkS vorgelegt.

 

7. Entscheidung über die Akkreditierung

  1. Prüfung durch die DAkkS:
    • Die DAkkS bewertet den Begutachtungsbericht sowie die Nachweise über die Behebung der Abweichungen.
  2. Entscheidung:
  3. Eine Akkreditierungskommission trifft die endgültige Entscheidung über den Teil
  4. Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller eine Akkreditierungsurkunde.
  5. Die Akkreditierung wird im öffentlichen Register der DAkkS veröffentlicht.
  6. Erteilung der Akkreditierung:

 

8. Überwachung und A sicherung der Akkreditierung

  1. Regelmäßige Überwachung:
    • Die DAkkS führt planmäßige Überwachungsaudits durch (in der Regel jährlich), um sicherzustellen, dass die Normanforderungen weiterhin eingehalten werden
  2. Meldepflicht:
  3. Der akkreditierte Betrieb muss der DAkkS relevante Änderungen mitteilen (z. B. Personalwechsel, neue Standorte).

 

9. Reakkreditierung

  1. Antrag auf Reakkreditierung:
    • Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (meist 5 Jahre) muss eine Reakkreditierung erfolgen
  2. Erneute Begutachtung:
  3. Der Reakkreditierungsprozess umfasst eine erneute Prüfung der Konformität und Kompetenz.

 

Dauer und Kosten

  • Dauer: Drei bis 12 Monate sind der Regelfall
  • Kosten: Zwischen 10.000.-€ bis weit über 20.000.-€.
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